- Zeitverzug für Streckenausbau offen
- Kein finanzieller Ausgleich für EVU vom Bund zu erwarten
- Zugverkehr war nicht in Gefahr
Das BMVI verteidigt sich gegen den Vorwurf, bei der Untertunnelung der Rheintalbahn zwischen Rastatt und Baden-Baden sei aus Kostengründen ein nicht ausreichend erprobtes Bauverfahren zum Einsatz gekommen. Der Vortrieb mit Tunnelbohrmaschine inklusive Vereisungsverfahren seien erprobte und weltweit durchgeführte Bauverfahren, schreibt das Ministerium in seiner Antwort auf eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Tunnelhavarie. „Nach Angaben der DB AG ist spezifisch beim Tunnel Rastatt lediglich der relativ lange durchgehend vereiste Korridor, den die Tunnelvortriebsmaschine durchfahren hat.“ Es sei unter anderem beim City-Tunnel Leipzig, der U5 in Berlin und dem Herrentunnel in Lübeck angewandt worden.
Das Ministerium widerspricht außerdem der Vermutung des Bahnexperten Prof. Eberhard Hohnecker, die Tunnelbauweise sei gewählt worden, um das Nutzen-Kosten-Verhältnis zu verbessern. „Angesichts der hohen Gesamtkosten für das Vorhaben Ausbau-/Neubaustrecke Karlsruhe–Basel hat die angewandte Tunnelbauweise keine relevanten Auswirkungen auf die Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses.“
Im Vorfeld des Tunnelbaus seien verschiedene Varianten geprüft worden, auch eine offene Bauweise. Die dafür nötige temporäre Verschwenkung der Gleise sei aber aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich.
Zeitverzug für Streckenausbau offen
Wann der Tunnel Rastatt fertiggestellt wird, ist laut BMVI noch nicht abzusehen. Ein Sanierungskonzept müsse noch erarbeitet werden. Offen sei auch, ob eventuell ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig wird. Zieldatum war bisher 2022. „Auf die Zeitplanung für den Abschluss aller Baumaßnahmen an der Rheintalbahn hat dies keine Auswirkungen“, wird betont. Allerdings ist die Gesamtfertigstellung laut früheren Aussagen des BMVI nicht vor 2030 zu erwarten.
Kein finanzieller Ausgleich für EVU vom Bund zu erwarten
Der Frage, ob die von der Streckensperrung betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen finanziellen Ausgleich für die Mehrkosten erhalten, weicht das Ministerium aus. „Ob Entschädigungsansprüche der Eisenbahnverkehrsunternehmen bestehen, ist eine zivilrechtlich zu beurteilende Frage des Einzelfalls, zu der die Bundesregierung keine Beantwortung vornimmt.“ Es verweist im übrigen darauf, dass die DB die Diesel-Schlepplokeinsätze auf der Strecke Horb–Tübingen übernimmt.
Zugverkehr war nicht in Gefahr
Das Ministerium betont, dass zu keinem Zeitpunkt Gefahr für den Zugverkehr bestand. Nachdem um 10.47 Uhr der erste Wassereintritt im Tunnel festgestellt worden sei, sei eine Viertelstunde später der Fahrdienstleiter informiert worden. Um 11.03 habe dieser alle Züge angehalten. Das Gleislagemonitoring habe erst um 11.18 eine erste Absenkung gemeldet, die aber auch nur eine Geschwindigkeitsverminderung von 80 auf 60km/h verlangt hätte. (roe)
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