Bund will auch Verbrauch im Realbetrieb messen

Die Bundesregierung will, dass die EU bei der künftigen CO2-Regulierung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge realitätsnähere Werte einfordert. Sie habe die Kommission „aufgefordert, Messverfahren zur Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs unter „real-driving“-Konditionen zu erarbeiten, auf deren Basis zu einem späteren Zeitpunkt Typgenehmigungsbehörden die CO2-Emissionen dann überprüfen sollen“, heißt es in der Antwort des Bundesumweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Es wird allgemein erwartet, dass die EU-Kommission noch in diesem Jahr einen Vorschlag vorlegt, wie der CO2-Ausstoß von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab 2020/21 weiter gesenkt werden soll. In der laufenden Regulierungsperiode bis dahin müssen die Autohersteller den CO2-Ausstoß im Pkw-Flottendurchschnitt auf 95g/km reduzieren. Maßstab ist ausschließlich der CO2-Ausstoß im Labor, wobei der veraltete Prüfzyklus NEFZ beginnend mit dem 1. September dieses Jahres schrittweise durch den etwas realitätsnäheren WLTP-Zyklus ersetzt wird.

Alle weiteren Fragen der Grünen, mit denen sie die Linie der Bundesregierung zu erkunden versuchen, werden ausweichend beantwortet. „Bezüglich der Regulierungsoptionen für den Zeitraum nach den Jahren 2020/2021 wird die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission prüfen und darauf basierend eine Position erarbeiten.“

Ähnlich ausweichend werden die Fragen dazu beantwortet, wie sich die bisherigen Regelungen aus Sicht des Bundes bewährt haben. „Die Bundesregierung hat den bestehenden Verordnungen (EU) 443/2009 und (EU) 333/2014 zur Pkw-CO2-Zielwertgesetzgebung bzw. der Festlegung der Modalitäten des 2020/21-Ziels zugestimmt“, heißt es lakonisch. (roe)

Externer Link: Antwort auf Kleine Anfrage zu CO2-Regulierung