StVZO-Novelle mit kleinen Änderungen gebilligt

  • Endrohrmessung kommt zurück

Beim Einsatz übergroßer Front-Anbaugeräte an Kfz wird auch künftig ein eingeschränktes Sichtfeld hingenommen. Der Bundesrat lehnte am Freitag bei der Abstimmung über die StVZO-Novelle die anderslautende Empfehlung seines Verkehrsausschusses ab. Dieser hatte verlangt, ab 2021 beim Einsatz übergroßer Front-Anbaugeräte ab 2021 keine Einschränkung des Sichtfeldes mehr zu erlauben und stattdessen Kameraunterstützung, Einweiser oder Begleitfahrzeug einzufordern. Begründung war, dass die immer größer gewordenen Anbaugeräte das Sichtfeld schrumpfen lassen und es so an Einmündungen zu kritischen Situationen kommt. Hintergrund der Ablehnung dürfte sein, dass die Bundesländer mit ihren Straßendienstfahrzeugen selbst massiv betroffen wären und so Mehrkosten zu fürchten hätten.

In den weiteren Punkten folgte das Plenum der Länderkammer den Empfehlungen der Ausschüsse (siehe auch hier).

Endrohrmessung kommt zurück

Mit  der Novelle wird auch die Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung wieder Pflicht für alle Pkw. Derzeit wird bei allen ab 2006 zugelassenen Pkw nur die Onboard-Diagnose (OBD) ausgelesen. Das reiche aber nicht aus, um Manipulationen oder Fehlfunktionen zuverlässig aufzudecken, betonte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag im Bundesrat. Das BMVI kündigte am Freitag an, die Novelle werde zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Externe Links:

Ausschussempfehlung zur StVZO-Novelle

Regierungsentwurf der StVZO-Novelle