Niedersachsen will mehr Förderung für NE-Bahnen

  • Teure Bankbürgschaften sollen überflüssig werden

Niedersachsen will die Förderung von nichtbundeseigener Güterbahninfrastruktur intensivieren und ausweiten. Das ist das Ziel einer Initiative zur Änderung der Schienengüterfernverkehrsförderungsgesetzes (SGFFG), die das Land in dieser Woche im Bundesrat eingebracht hat.

Die Initiative sieht vor, die Förderquote von 50 auf 75 Prozent der förderfähigen Kosten anzuheben und auch Aus- und Neubau für die Förderung zuzulassen. Bisher dürfen nur Erhaltungsmaßnahmen gefördert werden. Die Priorisierungsregeln für den Fall, dass das Volumen der Anträge das zur Verfügung stehende Fördervolumen übersteigt, sollen so geändert werden, dass auch einzelne Brücken und andere Ingenieurbauwerke nicht durch das Raster fallen.

Der Planungsaufwand soll mit maximal 18 statt bisher 13 Prozent der Baukosten gefördert werden. Das Land verweist zur Begründung darauf, dass für DB eine 18-Prozent-Pauschale gilt.

Ferner will Niedersachsen den Antrags-Einsendeschluss vom 1. Februar des jeweiligen Haushaltsjahres auf den 31. Oktober des Vorjahres vorziehen. „So konnten im Haushaltsjahr 2016 für niedersächsische nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen die ersten Bewilligungsbescheide erst im August/September 2016 erteilt werden“, schreibt die Landesregierung zu ihren Erfahrungen. „Bis zum Ende des Haushaltsjahres konnte so eine Vielzahl der bewilligten Vorhaben nicht mehr beendet werden.“

Teure Bankbürgschaften sollen überflüssig werden

In einem begleitenden Entschließungsantrag fordert Niedersachsen außerdem, das Fördervolumen zu erhöhen. Nach einem zugegebenermaßen zähen Start habe das Antragsvolumen 2016 erstmals das zur Verfügung stehende Fördervolumen übertroffen.

Außerdem sollen für die Sicherung der Rückzahlungsansprüche des Bundes flexiblere Lösungen zugelassen werden. Bisher bestehe das Eisenbahn-Bundesamt im Regelfall auf (teuren) Bankbürgschaften. „Die Prüfung der Verwendungsnachweise kann jedoch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen“, moniert das Land. „So konnten Vorhaben aus dem Jahr 2014 erst Ende des Jahres 2016 mit der Schlussverwendungsprüfung abgeschlossen werden.“ Niedersachsen regt an, stattdessen auch Hypotheken ausdrücklich zuzulassen.

Aus dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist zu hören, dass die Initiative allein von Niedersachsen ausging. Der VDV sei allerdings informiert gewesen. (roe)

Externe Links:

Gesetzentwurf für eine Novelle des SGFFG

Entschließungsantrag zum SGFFG

SGFFG