Behindern von Rettungsfahrzeugen wird deutlich teurer

Das Behindern von Rettungs- und Einsatzfahrzeugen soll künftig genauso streng geahndet werden wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Das hat am Freitag der Bundesrat bei seiner Zustimmung zur Handyverbots- und Rettungsgassen-Novelle als Maßgabe beschlossen (53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften/siehe auch hier). Wer Rettungsfahrzeuge behindert, wo keine Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse besteht, muss mit Bußgeld von 240 bis 320 EUR, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bisher wurden lediglich 20 EUR fällig.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius bedauerte in seiner Rede im Plenum, dass Strafrahmen nicht noch höher geht. „Wir als Land Niedersachsen hätten uns auch noch höhere Bußgelder vorstellen können. 500 EUR und ein Fahrverbot schon im Grundtatbestand wären angemessen.“

Die Länderkammer billigte ebenfalls den Vorschlag, auch Straßenbahnen – und nicht nur Busse – vom erweiterten „Handyverbot“ auszunehmen, wenn sie an Haltestellen stehen.

Abgelehnt wurde lediglich der Vorstoß des Rechtsausschusses, in der Handyverbots-Regelung selbst noch einmal Begrifflichkeiten zu verändern. (roe)

Externe Links:

Regierungsentwurf der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

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