Das Gesetz gegen illegale Autorennen ist am Freitag mit großer Erleichterung vom Bundesrat durchgewunken worden. Die Initiative zu dem Gesetz war im Juli 2016 von Nordrhein-Westfalen und Hessen ausgegangen. Das BMVI hatte sich lange gesperrt, war aber nach Vorfällen mit Toten und Schwerverletzten umgeschwenkt. Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow räumte am Freitag im Bundesrat ein, dass es Bedenken gegen den Einschluss von Einzelrasern gegeben habe. Es treffe auch zu, dass die Rechtsprechung „dem Gesetz noch Konturen verleihen muss“ (siehe auch hier).
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius begrüßte vor allem die Regelung, dass die bei illegalen Rennen benutzten Fahrzeuge eingezogen werden dürfen, auch wenn sie nicht dem Fahrer gehören. „Wer sein Auto im öffentlichen Verkehrsraum als Waffe einsetzt, muss mit der Einziehung seiner Waffe rechnen.“
Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann schilderte die Problemlage auf der A81, wo allein 2016 rund 30 Autorennen beobachtet worden seien. Bei einem Vorfall in diesem Jahr hätten sich rund 20 Schweizer zusammengefunden. Ein Teil habe den nachfolgenden Verkehr blockiert, während auf der freien Autobahn davor das Rennen gelaufen sei. In diesem Fall sei es der Polizei gelungen, eines Teils der Täter habhaft zu werden.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. (roe)