- Bayern bei Schnellladepunkten vorne
- NRW gibt Gas
- Künftig Zuschlag nach Zuschussbedarf und Länderquoten
Die Fördermittel für Normalladepunkte im ersten Förderaufruf des BMVI für Ladeinfrastruktur werden vervierfacht. Wegen der hohen Nachfrage würden die Mittel um 30 Mio. EUR erhöht, teilt das BMVI in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grünen mit. Im ersten Förderaufruf, für den Antragsschluss am 28. April war, waren ursprünglich nur 10 Mio. EUR für Normalladeinfrastruktur eingeplant. Den Schwerpunkt sollten 2500 Schnellladepunkte ohne finanzielle Deckelung bilden. Die dem Förderaufruf zugrundeliegende Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur wurde im Mai 2016 parallel zur Elektroauto-Kaufprämie ins Leben gerufen und hat ein Gesamtvolumen von 300 Mio. EUR.
Bayern bei Schnellladepunkten vorne
Zum 6. September war deutlicher weniger als die Hälfte der insgesamt 1300 eingegangenen Anträge bearbeitet, wie indirekt aus den Bewilligungszahlen hervorgeht. Dennoch zeichnet sich jetzt schon aber, dass sich die Zahl der Ladepunkte in Deutschland allein durch den ersten Förderaufruf mehr als verdoppeln wird. Ende 2016 gab es 7400 Ladepunkte.
Bei den bewilligten Schnellladepunkten liegt Bayern mit 207 von insgesamt 920 vorne, gefolgt von Baden-Württemberg (158) und Niedersachsen (100). Schlusslichter sind Berlin (3) und das Saarland (8). Jeder der bisher bewilligten Schnellladepunkte wurde im Durchschnitt mit knapp 10.700 EUR gefördert
NRW gibt Gas
Bei der Normalladeinfrastruktur liegt Nordrhein-Westfalen mit 2185 von 5087 Ladepunkten vorne, vor Bayern (736) und abermals Niedersachsen (556). Schlusslicht ist Bremen, wo bisher kein einziger Ladepunkt bewilligt wurde. Davor liegt das Saarland (2). Jeder der bisher bewilligten Normalladepunkte wurde im Durchschnitt mit gut 2400 EUR gefördert.
Die Förderung für den Netzanschluss ist noch nicht enthalten. Sie schlägt im Durchschnitt über alle Arten von Ladesäulen mit rund jeweils 830 EUR zu Buche.
Künftig Zuschlag nach Zuschussbedarf und Länderquoten
Im zweiten Förderaufruf, der in der vergangenen Woche bekanntgegeben wurde, wird nicht mehr das „Windhundverfahren“ angewendet, sondern die Förderung bekommen diejenigen, die den geringsten Förderbedarf je Kilowatt Ladeleistung haben. Um eine gleichmäßige Verteilung der Ladepunkte sicherzustellen, ist außerdem eine Quotierung nach Bundesländern vorgesehen. Diesmal sollen 12.000 Normalladepunkte und 1000 Schnellladepunkte gefördert werden. (roe)
Externe Links:
Antwort auf Kleine Anfrage zur Förderung von Ladeinfrastruktur
Erster Förderaufruf gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur
Zweiter Förderaufruf gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland