Die Bundesländer sehen den Vorschlag der EU-Kommission skeptisch, dreiwöchige Umläufe für Lkw-Fahrer zuzulassen. Das geht aus der Empfehlung des Bundesratsausschusses für Arbeit für die Stellungnahme zur geplanten EU-Neuregelung von Lenk- und Ruhezeiten hervor (siehe auch hier). Der Aussschuss weist darauf hin, dass damit die maximalen Lenkzeiten innerhalb eines dreiwöchigen Zeitraums von heute 135 Stunden auf 146 Stunden erhöht werden. Der europäische Gesetzgeber wird deshalb aufgefordert zu prüfen, ob die Neuregelung „nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen unbedenklich und mit guten Arbeitsbedingungen für die Kraftfahrer sowie der Sicherheit im Straßenverkehr vereinbar ist“.
Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass zwischen zwei „langen“ Wochenruhezeiten künftig zwei verkürzte Wochenruhezeiten zulässig sein sollen. Bisher ist nur eine verkürzte Wochenruhezeit erlaubt. Im Gegenzug wird der Unternehmer verpflichtet, den Fahrern alle drei Wochen eine Rückkehr an den Wohnort zu ermöglichen.
Der Ausschuss erinnert daran, dass die Lenkzeiten wegen der Verkehrssicherheit stets strenger reglementiert worden seien als andere Arbeitszeiten. „Bei der Bewertung der Belastung der Fahrerinnen und Fahrer müssen zudem die typischerweise mit den Lenktätigkeiten in Zusammenhang stehenden Arbeiten, wie Fahrzeugpflege, Tanken, Be- und Entladen berücksichtigt werden“, heißt es. „Auch die Lage der Lenkzeiten, insbesondere Nachtfahrten, fällt hierbei ins Gewicht.“ (roe)
Externer Link: Ausschussempfehlung zu Lenk- und Ruhezeiten