- Manipulationspotenzial für DB bei Eigenmittelanteil
- Pönale für verfehlte Termine falsch konstruiert
Der Bundesrechnungshof greift den Kern der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zwischen Bund und Deutscher Bahn an. Wie aus einem jetzt durchgesickerten Gutachten für den Bundestag hervorgeht, warnte die Behörde nur fünf Tage vor der Unterzeichnung am 25. Juli (siehe hier) vor einer Vermengung von Planungs- und Baukosten. Wenn die Planungskosten vom Bund nicht in Form einer Pauschale ausgezahlt werden, sondern mit den Baukosten zusammen, müssten sie genauso aufwändig einzeln auf „zweckmäßige und wirtschaftliche Verwendung“ geprüft werden.
Das BMVI hatte als Argument für die Neuregelung ins Feld geführt, dass damit ein Anreiz für die DB wegfalle, billig zu planen und umso teurer zu bauen. Das lässt der Rechnungshof nicht gelten. „Der vom BMVI aufgezeigten Gefahr überhöhter Baukosten sollte durch die ohnehin erforderliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Baukosten begegnet werden“, schreiben die Prüfer.
Ob und inwieweit das BMVI die Einwände des Bundesrechnungshofs – dem nur eine Entwurfsfassung aus dem Mai vorlag – noch berücksichtigt hat, lasst sich nicht feststellen. Anders als die LuFV ist die BUV bisher nicht veröffentlicht worden.
Manipulationspotenzial für DB bei Eigenmittelanteil
Große Bedenken haben die Prüfer auch gegen die Methode, mit der laut BUV-Entwurfsfassung die Eigenmittelbeteiligung der DB ermittelt werden sollte. Die offizielle Verlautbarung von DB und BMVI lässt aber auch den Schluss zu, dass dieser Einwand durch die Einführung einer fixen Eigenmittelquote von 5 Prozent gegenstandslos geworden sein könnte.
Laut BUV-Entwurfsfassung sollte der Eigenmittelanteil mithilfe einer sogenannten „Tragfähigkeitsquote“ ermittelt werden. Sie beschreibt die Differenz zwischen unternehmerischem Interesse der DB und volkswirtschaftlichem Nutzen: Je höher der betriebswirtschaftliche Nutzen, desto höher die Tragfähigkeitsquote. Die Entwurfsfassung sah vor, aus den Tragfähigkeitsquoten aller Projekte und einigen anderen Faktoren eine Gesamttragfähigkeitsquote zu bilden, die dann über den bundesweiten Eigenmittelanteil entscheidet. Die Prüfer bemängeln, das Verfahren sei zu kompliziert und garantiere nicht, dass die DB den Bund nicht mit künstlich schlechtgerechneten Tragfähigkeitsquoten über den Tisch zieht.
Pönale für verfehlte Termine falsch konstruiert
Schließlich bemängeln sie die Pönale-Regelung für das Nichteinhalten von Projekt-Meilensteinen. Es seien zwar für jedes Bauprojekt vier Meilensteine vorgesehen, von der Vorstellung des Projekts bis zur Inbetriebnahme. Eine Pönale werde aber erst fällig, falls der Inbetriebnahmetermin gerissen wird. Das sei zu spät. Weiter sei die Pönaleregelung verschuldensabhängig ausgestaltet und biete damit zuviel Schlupflöcher für die DB. Schließlich sei eine Pönale für den DB-Eigentümer Bund nur ein Verschieben von Geld aus der linken in die rechte Tasche. Der Rechnungshof empfiehlt stattdessen, eine Bonus-Malus-Regelung für das oberste Management einzuführen.
Der Grünen-Bahnexperte Matthias Gastel monierte, dass der Bundestag erst unmittelbar vor Unterzeichnung des neuen Vertrags mit der DB informiert worden sei. Es sei zwar begrüßenswert, dass die Koalition die Missstände bei den Bedarfsplanprojekten der Bahn registriere und abstellen wolle. Dabei mache die Regierung aber „gleich die nächsten folgenschweren Fehler“. (roe)