- Schnelle Unterstützung für die Städte geplant
- Städte sollen Erfahrungen austauschen
- Unterarbeitsgruppen zur Nachrüstung geplant
- BMVI und Umwelthilfe an einem Tisch
- BMWi startet zuletzt
- Logistikverbände mahnen durchdachtes Vorgehen an
Nach dem Auftakt des Bundesumweltministeriums kommen jetzt auch die drei übrigen Arbeitsgruppen des Dieselgipfels in Gang. In aller Stille hat die Arbeitsgruppe „Verkehrslenkung, Digitalisierung und Vernetzung“ am Montag unter Leitung von Verkehrsstaatssekretär Rainer Bomba die Arbeit aufgenommen.
Schnelle Unterstützung für die Städte geplant
Ein Thema ist nach Angaben aus Teilnehmerkreisen die Erstellung und Umsetzung von Masterplänen (oder Green-City-Plänen) für dem am meisten von Luftverschmutzung betroffenen Städte. Diese Pläne sollen aus dem 500-Mio. EUR umfassenden Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ finanziert werden. Dem Vernehmen nach sollen aber – anders als auf dem Dieselgipfel beschlossen – nicht nur die akut von EU-Vertragsverletzungsverfahren betroffenen Städte unterstützt werden, sondern alle Städte mit Grenzwertüberschreitung.
Schon im September soll eine Förderrichtlinie für vorhandene Haushaltsmittel vorgelegt werden, damit die Städte schnell mit der Arbeit beginnen können. Der neue Fonds kann erst nach Verabschiedung des Haushalts für 2018 angezapft werden.
Städte sollen Erfahrungen austauschen
Zweiter Schwerpunkt ist die Errichtung eines Kompetenzzentrums, in dem Erfahrungen der Städte beim Kampf mit der Luftverschmutzung gesammelt, gebündelt und ausgetauscht werden können. Offen ist, ob das Kompetenzzentrum „auf der grünen Wiese“ eingerichtet wird oder an eine bestehende und möglichst neutrale Einrichtung angehängt wird. Wegen der zeitlichen Enge sei ein „Anhängen“ wohl zu bevorzugen, war aus Teilnehmerkreisen zu hören.
Eine zweite Sitzung der Expertengruppe soll noch in der ersten Septemberhälfte stattfinden. Die dritte Sitzung war ursprünglich für Mitte Oktober avisiert, wird aber wegen der Koalitionsverhandlungen wohl eher Mitte November stattfinden. Die Ergebnisse müssen zum 2. Diesel-Gipfel Ende November vorliegen. „Wir müssen die Richter mit den beschlossenen Maßnahmen davon überzeugen können, dass Fahrverbote nicht notwendig sind“, wurde als selbstgesetzter Anspruch gegenüber dem Verkehrsbrief formuliert.
Unterarbeitsgruppen zur Nachrüstung geplant
Die Arbeitsgruppe „Emissionsreduzierung in den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten“ unter Leitung von Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald wird am kommenden Montag (4. September) zum ersten Mal tagen. Themen sind laut BMVI-Angaben Software-Updates der Automobilhersteller, Nachrüstmöglichkeiten von Dieselfahrzeugen und Förderkonzepte zur Flottenerneuerung. Nach Informationen aus Teilnehmerkreisen sollen zwei Unterarbeitsgruppen gegründet werden, eine zu technischen und eine zu juristischen Fragen.
BMVI und Umwelthilfe an einem Tisch
Wie auf dem Nationalen Forum Diesel versprochen sind nun auch Verbände über die Autoindustrie hinaus eingeladen. Dem Vernehmen nach werden unter anderem der ADAC, der Kraftfahrzeuggewerbeverband ZDK, der Verbraucherverband VZBV, der Umweltverband NABU und sogar die Deutsche Umwelthilfe mit am Tisch sitzen. Letztere gilt im BMVI eigentlich als Persona non grata. Als Motorenexperten hat das BMVI Prof. Georg Wachtmeister von der TU- München geladen. Er hatte auch schon die Untersuchungskommission Volkswagen begleitet.
BMWi startet zuletzt
Die vierte Arbeitsgruppe (Optimierung von Antriebstechnologien und alternative Kraftstoffe) unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums wird erstmals am 14. September tagen. Laut BMWi wird es dabei unter anderem um synthetische Kraftstoffe gehen.
Logistikverbände mahnen durchdachtes Vorgehen an
Unterdessen appellierten fünf Logistikverbände und der Busverband BDO am Donnerstag an die Politik, dieselgetriebene Nutzfahrzeuge nicht mit den Diesel-Pkw über einen Kamm zu scheren. Schon durch die Lkw-Abgasnorm Euro V, die heute im Innenstadtbereich den Standard darstelle, seien eine enorme Schadstoffreduzierung bewirkt worden. Viele Unternehmen erprobten darüber hinaus alternative Antriebe. Wegen fehlender Serienreife und Betankungsinfrastruktur könnten sie aber noch keine Flächenwirkung entfalten. „Das Engagement des Wirtschafts-, Liefer- und Personenbeförderungsverkehrs wird deshalb noch zu sehr durch mangelnde Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit alternativer Technologien beschränkt.“
Die Verbände mahnen die Politik, bei Fahrverboten Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr so zu befristen, dass die Flotten innerhalb der üblichen Nutzungsdauern ersetzt werden können. Ausnahmen nur für Euro-VI-Fahrzeuge würden Euro-V-Fahrzeuge auf dem dem Gebrauchmarkt entwerten und so „der Verkehrsbranche für die Anschaffung emissionsarmer Neufahrzeuge dringend benötigtes Kapital“ entziehen.
Weiter heißt es, der Staat könnte mit Förderprogrammen das Nutzerkaufverhalten steuern, um die Emissionsreduzierung zu unterstützen. „Hierbei ist sicherzustellen, dass vordringlich Kaufanreize und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für die Verkehrsbranche als bedeutende Kundengruppe geboten werden, wodurch zeitgleich nachfrageseitige Entwicklungsanreize für die Nutzfahrzeughersteller geschaffen werden.“ (roe)