Grüne wollen Klagen von Dieselkäufern erleichtern

Die Grünen wollen vor dem Hintergrund des Abgasskandals versuchen, den Verbrauchern noch in dieser Legislaturperiode bessere Möglichkeiten zum kollektiven Rechtsschutz einzuräumen. Die Bundestagsfraktion hat am Montag einen Gesetzentwurf für sogenannte Gruppenverfahren eingebracht, der es den Bürgern ermöglichen soll, in gleichgelagerten Fällen gemeinsam zu klagen. Bisher erlaubt das deutsche Zivilprozessrecht nur individuelle Klagen. Die scheuen jedoch viele Bürger wegen hohen Prozesskostenrisikos bei Klagen gegen Großunternehmen. Einziger Ausweg ist bisher die Abtretung von Ansprüchen an spezialisierte Kanzleien gegen Erfolgsprovision.

Bei der Gruppenklage ist es anders als bei der sogenannten Musterfeststellungsklage nicht erforderlich, dass ein Verbraucherschutzverband das Verfahren führt. Die Gruppenklage orientiert sich vielmehr am Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), das durch das Gruppenverfahrensgesetz auf alle Branchen ausgeweitet werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich am Dienstag für eine Ausweitung des kollektiven Rechtsschutzes nach dem Prinzip des KapMuG ausgesprochen (siehe hier), den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf für ein Musterfeststellungsklage-Gesetz aber erneut abgelehnt. In Grünen-Kreisen hofft man, dass sich auch die Union nach dem grundsätzlichen Bekenntnis zur Musterfeststellungsklage im Abschlussbericht des Abgasskandal-Untersuchungsausschusses bewegt.

Allerdings ist die Zeit extrem knapp: Sofern keine weitere Plenarsitzung des Bundestages angesetzt wird, müssten 1., 2. und 3. Lesung am 5. September stattfinden. Anderenfalls fällt der Gesetzentwurf der Diskontinuität anheim und müsste in der nächsten Legislaturperiode erneut eingebracht werden. Bisher steht das Gruppenverfahrensgesetz aber noch nicht einmal auf der Tagesordnung.

Externe Links: