Das BMVI will offenbar die beim Gesetzentwurf zum teil- und hochautomatisierten Fahren vermisste Debatte über das Eigentum an den dabei entstehenden Daten nachholen. Das Ministerium hat Mitte vergangener Woche mit der Vorlage einer knapp 170 Seiten starken Studie einen öffentlichen Konsultationsprozess gestartet, die Öffentlichkeit – einschließlich der Medien – aber nicht proaktiv informiert. Alle Bürger können noch bis zum 2. November per E-Mail Stellung nehmen.
Hintergrund der Initiative ist, dass das BMVI den von Ressortchef Alexander Dobrindt immer wieder beschworenen „Datenreichtum“ wirtschaftlich nutzbar machen will, aber wegen des Grundsatzes der Datensparsamkeit und des in Deutschland sehr weit gefassten Schutzes persönlicher Daten schnell an Grenzen stößt. Hindernis ist außerdem bisher ein weit verbreitetes Grundmisstrauen der Bürger.
Die Autoren der Studie schlagen als weitestgehende Möglichkeit vor, denjenigen zum Eigentümer der Daten zu machen, der den größten wirtschaftlichen Anteil an der Erzeugung der Daten hat, und ihm ein ausschließliches Recht zur Entscheidung zu gewähren, wie er die Daten verwendet sehen will. Einschränkungen seien nur auf Basis des grundgesetzlichen Gebots „Eigentum verpflichtet“ zulässig. Nachteil sei unter anderem, dass eine scharfe Abgrenzung der Datenerzeuger schwierig sein könnte und so neue Rechtsunsicherheit entsteht. Andererseits würde damit das heute faktisch geltende Recht des Stärkeren – siehe „Friss-oder-stirb“-AGB-Klauseln – erst einmal ausgehebelt.
Als kurz- und mittelfristige Schritte schlagen die Autoren vor, das Datenschutzrecht für „Deals“ zwischen den Datenerzeugern und Datennutzern zu öffnen: Wer freiwillig Daten zur Verfügung stellt, bekommt dafür eine Vergütung. Wichtig sei auch, dass der Datenerzeuger abgestuft sein Einverständnis zur Datennutzung erteilen kann.
Keine Vorbehalte haben die Autoren gegen einen standardisierten „Daten-Ausweis“. In dieser würde der Hersteller offenlegen, welche Daten vom Fahrzeug wie häufig und mit welcher Detaillierung übermittelt werden. (roe)
Externe Links:
Studie „,Eigentumsordnung‘ für Mobilitätsdaten“
Stellungnahmen an: Fachkonsultation-Datensouveraenitaet@bmvi.bund.de