- Branche bemängelt geringe Förderquote
Der Bund fördert ab sofort besonders leise Güterwagen. Ungewöhnlich still und heimlich hat das BMVI die lang erwartete Förderrichtlinie TSI Lärm+ Ende Juli im Verkehrsblatt verkündet. Kern ist eine „Abwrackprämie“ für laute Güterwagen, die ausgezahlt wird, wenn als Ersatz ein neuer Wagen angeschafft wird, der die heutigen europäischen Grenzwerte (TSI Noise) um mindestens 5 db(A) unterschreitet. Der Umbau wird gefördert, wenn der Wagen die Grenzwerte um mindestens 3 db(A) unterschreitet. Die Förderquote beträgt im Falle der Abwrackprämie 40 Prozent der Mehrkosten für besonders leise Bremsen gegenüber einem vergleichbaren TSI-kompatiblen Güterwagen, beim Umbau 40 Prozent der Umbaukosten. Die Förderung je Wagen ist auf 25.000 bzw. 20.000 EUR gedeckelt.
Um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen, muss der Nachweis geführt werden, dass der betreffende Wagen in den ersten acht Jahren mindestens die Hälfte seiner Laufleistung auf dem deutschen Schienennetz erbracht hat. Andernfalls wird je nach tatsächlichem Anteil eine gestaffelte Rückzahlung fällig, die auch zu verzinsen ist.
Das BMVI erhofft sich von der Förderung nicht nur eine weitere Verringerung des Bahnlärms, sondern im Falle der Abwrackprämie auch einen Anreiz, durch beschleunigte Flottenerneuerung weitere Fahrzeuginnovationen schneller auf den Markt zu bringen.
Finanziert wird das Programm aus dem Haushaltstitel für Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes. Insgesamt 60 Mio. EUR sind bis Ende 2021 für TSI Lärm+ vorgesehen. Das entspricht bei höchstmöglicher Förderung 2400 Wagen. Der Gesamtbestand der regelmäßig in Deutschland zirkulierenden Güterwagen wird auf knapp 180.000 Wagen geschätzt.
Branche bemängelt geringe Förderquote
Carsten Schiering vom Waggonvermieter Transwaggon zeigte sich im Gespräch mit der Allianz pro Schiene enttäuscht. Mit der Förderung verblieben 60 Prozent der Mehrkosten für die Umrüstung bzw. den Neubau beim Halter. „Das löst bei mir erst mal keine Begeisterungsstürme aus.“
Wie aus Branchenkreise zusätzlich gegenüber dem Verkehrsbrief verlautete, werde es in vielen Fällen schwierig sein, den Laufleistungsnachweis zu führen. Er könne nur auf Basis von Daten der Eisenbahnverkehrsunternehmen erstellt werden. Diese seien aber in sehr unterschiedlichen Maße kooperativ.
Weiter hieß es, dass die Vorgaben zur zusätzlichen Lärmreduzierung voraussichtlich nur mit bisher kaum verbreiteten Scheibenbremsen zu erfüllen seie. Möglicherweise entfalte das Programm dann eine Breitenwirkung, wenn als Ergebnis eines gemeinsamen Forschungsvorhaben des Waggonvermieters VTG und der DB zum innovativen Güterwagen Scheibenbremstechnik dank größerer Serien preisgünstiger werde. Kurzfristig sei aber entscheidend, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie möglichst einfach und unbürokratisch hält.
Die Förderrichtlinie wird in den nächsten Tagen auf der Website des EBA eingestellt. (roe)