Schärfere Abgasuntersuchung kommt erst 2018

  • StrVZO-Novelle mit Strafen für Salatöl-Diesel und Fahren ohne Adblue

Die Wiedereinführung der Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung (AU) verzögert sich erneut. Sie soll nun am 1. Januar 2018 in Kraft treten, teilte Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle auf eine Anfrage des Grünen-Verkehrsexperten Stephan Kühn mit. Im Februar hatte die Bundesregierung noch ein Inkrafttreten zum 1. Juli in Aussicht gestellt.

Immerhin liegt seit vergangener Woche dem Bundesrat die entsprechende Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor. Sie sieht vor, den Passus zu streichen, wonach bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 2006 auf die Endrohrmessung verzichtet werden kann, wenn die Onboard-Diagnose (OBD) keinen Fehler anzeigt.

Die StVZO-Novelle gibt aber nur den Rechtsrahmen für die AU vor. Welche Parameter mit welcher Genauigkeit geprüft werden müssen, wird in der ebenfalls vom BMVI erlassenen AU-Richtlinie geregelt. Deren Novelle war im April noch heftig umstritten. Umweltverbände forderten eine stärkere Berücksichtigung von ultrafeinen Partikeln und Stickoxiden, während der Kfz-Gewerbeverband ZDK den Entwurf für ausreichend hielt (siehe hier).

StVZO-Novelle mit Strafen für Salatöl-Diesel und Fahren ohne Adblue

Die StVZO-Novelle sieht ferner vor, das Fahren von Kfz mit nicht ausdrücklich zugelassenen Kraftstoffqualitäten Ordnungswidrigkeit unter Strafe zu stellen. Damit wird zum Beispiel der Praxis ein Riegel vorgeschrieben, ältere Dieselfahrzeuge mit entsprechend robusten Motoren mit preisgünstigem Salatöl zu betreiben.

Ebenfalls als Ordnungswidrigkeit gilt, wenn ein Dieselfahrzeug, das zur Abgasreinigung Adblue benötigt, ohne diesen Zusatzstoff betrieben wird. Dieser Passus hat insofern Relevanz gewonnen, als die deutschen Kontrollbehörden bei osteuropäischen Lkw Manipulationen der Motorsoftware entdeckt haben, mit denen die Adblue-Einspritzung unterdrückt wird. Theoretisch werden dann Geldbußen bis zu 10.000 EUR möglich.

Die Novelle stellt außerdem klar, welche Vorschriften bei der Einzelgenehmigung von Spezialfahrzeugen gelten, die auf schweren Nutzfahrzeugen basieren.

Externer Link: Entwurf der StVZO-Novelle