- Strengere Terminfahrpläne für DB
- Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung
Planungs- und Baukosten für Bedarfsplanprojekte der Deutschen Bahn werden künftig nicht mehr getrennt betrachtet. Das ist einer von drei Eckpunkten der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV), die am Dienstag von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, DB-Chef Richard Lutz und DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla in Berlin unterzeichnet wurde.
Statt der bisher pauschal 18 Prozent Planungskosten auf die Bausumme, die vom Bund erstattet wurden, übernimmt der Bund künftig 95 Prozent der gesamten Projektkosten aus Planungs- und Baukosten. 5 Prozent steuert die DB aus Eigenmitteln bei. Bisher hatte sich die DB projektabhängig mit unterschiedlichen Anteilen von üblicherweise um die 10 Prozent an den Baukosten beteiligt.
Mit dieser Regelung soll zum einen ein Anreiz geschaffen werden, gründlich zu planen und so spätere Umplanungen oder Nachträge der Baufirmen vorzubeugen. Zum anderen gibt es keine Anreize mehr für die DB, die Baukosten künstlich hochzutreiben, um so mehr Planungskosten erstattet zu bekommen. Pofalla ließ durchblicken, dass es in der Vergangenheit oft schon genügte, ein Projekt gewisse Zeit liegenzulassen, um dann wegen der Preissteigerung eine höhere Planungskostenpauschale zu kassieren. Auch das mühsame Aushandeln des DB-Eigenanteils entfalle künftig.
Strengere Terminfahrpläne für DB
Zweiter Eckpunkt ist, dass die DB künftig bei allen Bedarfsplanprojekten gegenüber dem Bund verbindliche Meilensteine und Inbetriebnahmetermine zusagt. Werden sie nicht eingehalten, sind Strafzahlungen fällig.
Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung
Der dritte Eckpunkt ist eine bessere Öffentlichkeitsbeteiligung und Einbindung der Politik. Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung – erinnert sei an das Dialogforum Schiene Nord – wird der Bundestag über deren Ergebnis, die Vorzugsvariante und die Umweltauswirkungen informiert. Damit bekommt er Gelegenheit, rechtzeitig seine eigenen Vorstellungen einbringen. „Das ist kein Planfeststellungsbeschluss, aber es verbreitert die Basis für den Planfeststellungsbeschluss“, erläuterte Dobrindt. Damit werde es in Zukunft hoffentlich nicht mehr notwendig, Planfeststellungsbeschlüsse nachträglich wieder zu kippen.
Pofalla erwartet von der BUV „im eingeschwungenen Zustand“ jährliche Einsparungen von 170 bis 270 Mio. EUR für die DB und eine um ein bis zwei Jahre schnelle Realisierung. Die BUV gilt ab 1. Januar 2018.
Anders als im Falle der LuFV plant das BMVI nach Aussage eines Sprechers nicht, die BUV auf seiner Website oder der des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zu veröffentlichen. (roe)