Genehmigung von Schwertransporten dauert immer länger

  • Hauptgrund Personalengpass
  • Staat soll Hausaufgaben erledigen

17 Verbände aus Industrie und Transportwirtschaft beklagen in einen gemeinsamen Brandbrief an die Länderverkehrsminister und die Bundesregierung, dass die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Großraum- und Schwertransporte aus dem Ruder laufen. „Bearbeitungszeiten für Transportgenehmigungen von 5 bis 6 Wochen, wie sie sich schon seit Monaten – ohne Aussicht auf Besserung – darstellen, konterkarieren die Effizienz von Lieferketten“, heißt es. Hinzu kämen immer längere Umwegfahrten, weil Brücken nicht mehr ausreichend tragfähig sind. „Verlässliche Termine und damit Prozesse sind dadurch für alle nicht mehr möglich.“ In Branchenkreisen werden inzwischen sogar Bearbeitungszeiten von sieben bis acht Wochen beobachtet.

Die Zahl der Anträge im laufenden Jahr liegt nach Angaben von Wolfgang Draaf, Hauptgeschäftsführer des Schwertransport-Verbandes BSK, rund 35 bis 50 Prozent höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Treiber sei zum einen die Energiewende – Stichwort Rotorblätter -, zum anderen die Baukonjunktur mit schweren Betonfertigteilen. Neuralgische Punkte seien die Bundesländer mit vielen Transitverkehren, zum Beispiel Rheinland-Pfalz: Seit dem Ausfall der A45 konzentrieren sich die Schwertransporte auf die A61.

Hauptgrund Personalengpass

Die Verbände fordern, die Bearbeitungszeit im Durchschnitt auf fünf Werktage zu reduzieren. Dafür sei nötig, dass die Länder – in deren Zuständigkeit die Genehmigungen fallen – die Bearbeitungskapazität aufstocken und das Personal regelmäßig schulen, „mit Schwerpunkt auf verwaltungsrechtlichen Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren“. Draaf bemängelte gegenüber dem Verkehrsbrief, dass die Mitarbeiter in den Verwaltungen oft alleingelassen würden. Optimierungspotenzial im gemeinsamen IT-Genehmigungssystem Vemags (siehe auch hier) sieht Draaf kaum noch.

Staat soll Hausaufgaben erledigen

Die Verbände mahnen außerdem an, die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom Oktober 2016 zu Fahrzeugclusterungen und Korridorlösungen umzusetzen. Clusterung bedeutet, Fahrzeuge mit ähnlichen Straßenbeanspruchungen in Clustern zusammenzufassen, um so den Verwaltungen die Antragsbearbeitung zu erleichtern. Bei den Korridoren geht es darum, die länderübergreifende Befahrbarkeit wichtiger Relationen sicherzustellen – zu Beispiel sollte nicht auf zwei parallelen Autobahnen gleichzeitig gebaut werden. (roe)