Termin für höhere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer noch offen

Es ist noch offen, ob die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigte drastische Verschärfung der Strafen für Rettungsgassen-Blockierer schon in der Bundesratssitzung am Freitag verabschiedet wird. Das verlautete am Mittwoch aus dem BMVI. Es wurde allerdings darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung des Kabinetts nicht notwendig ist, da es sich um eine Ministerverordnung handelt.

Im aktuell vorliegenden Verordnungsentwurf hat das BMVI Bußgeldsätze von 55 bis 115 EUR vorgesehen. Ein Punkt in Flensburg würde erst bei Qualifizierung als Behinderung anfallen. Im derzeit gültigen Bußgeldkatalog sind für alle Fälle 20 EUR vorgesehen – auch bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung. Jetzt plant das BMVI nach eigenen Angaben folgende Strafen:

  • Keine Rettungsgasse gebildet: Regelsatz 200 Euro plus 2 Punkte
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Behinderung: 240 Euro plus 2 Punkte plus 1 Monat Fahrverbot
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Gefährdung: 280 Euro plus 2 Punkte plus 1 Monat Fahrverbot
  • Keine Rettungsgasse gebildet – mit Sachbeschädigung 320 Euro plus 2 Punkte plus 1 Monat Fahrverbot.

Darüber hinaus drohen schon seit Ende Mai strafrechtliche Konsequenzen gemäß §323c StGB bis hin zu einem Jahr Gefängnis. (roe)