Länder: EU-Vorschläge gegen Sprinter-Flut nicht zielführend

  • Widersprüchlichkeiten bemängelt
  • Kritik an Vorschlägen für Kabotage

Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Vorschriften gegen die „Versprinterung“ des Güterkraftverkehrs (siehe hier) stoßen auf erhebliche Bedenken der Länder. Sie befürchten vor allem eine Vervielfachung des Verwaltungsaufwandes, wenn zu den rund 524.000 Lkw über 3,5t auch noch ein beträchtlicher Teil der 2,3 Mio. kleineren Lkw ein Zulassungsverfahren für den Güterkraftverkehr durchlaufen müsste. Das geht aus einer gemeinsamen Ausschussempfehlung von Europa-, Verkehr- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates für die Plenarsitzung am Freitag hervor.

Widersprüchlichkeiten bemängelt

Widersprüchlich sei, dass die Kommission nach eigenem Bekunden mit den neuen Vorschriften ein Mindestmaß an Professionalisierung gewährleisten will, ausgerechnet aber die Regeln über die Zuverlässigkeit und die Fachkunde für die kleinen Lkw unter 3,5t nicht angewandt werden sollen. Die Anwendung dieser Vorschriften hatte auch der Güterkraftverkehrsverband BGL in seiner Analyse der Kommissionsvorschläge gefordert (siehe hier).

Widersprüchlich sei auch, dass für die Klein-Lkw im nationalen Verkehr weiterhin keine Gemeinschaftslizenz für den Güterkraftverkehr erforderlich sein wird, da die Ausnahme in Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe c der EU-Verordnung 1072/2009 weiterhin bestehen bleiben soll, „was nahelegt, dass auch die Kommission davon ausgeht, dass Beförderungen mit Kleintransportern im innergemeinschaftlichen Verkehr keine wirkliche Bedeutung haben.“

Schließlich sei der Erfüllungsaufwand für die meist kleinen Unternehmen zu hoch. Durch den vorgesehenen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit werde Eigenkapital der meist kleinen Unternehmen gebunden. „Der Nutzen dieser Maßnahme ist nicht erkennbar“, bemängeln die Länder.

Brisant an der Stellungnahme ist, dass sie – anders als in vielen anderen Fällen – tatsächlich auf die Subsidiarität abhebt, also bemängelt, dass etwas auf EU-Ebene geregelt werden soll, was auf nationaler Ebene eigentlich ausreichend geregelt ist.

Kritik an Vorschlägen für Kabotage

Wie auch der BGL kritisieren Europa- und Wirtschaftsausschuss – aber nicht der Verkehrsausschuss! – ferner die geplanten Kabotageregeln. Die Ländervertreter befürchten „Kabotagehopping“ zwischen Mitgliedstaaten und dauerhafte Scheinkabotage durch kurzfristige Rückkehr ins Heimatland. Nötig sei, die Zahl der aufeinanderfolgenden Tage für Kabotagetransporte pro Mitgliedstaat zu verringern und zugleich eine Höchstgrenze pro Monat für die gesamte EU einzuführen, damit nicht die Niederlassungspflicht unterlaufen wird. (roe)

Externe Links:

Ausschussempfehlung zu den EU-Vorschlägen für die Verordnungen 1071/2009 und 1072/2009

Stellungnahme des BGL zum EU-Mobilitätspaket