Länder wollen Arbeitszeitregeln für Binnenschiffer nachschärfen

In der Binnenschifffahrt sollen Aufzeichnungen über die Arbeitszeit genauso lange wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen aufbewahrt werden. Eine entsprechende Änderung des Entwurfs der Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung (BinSchArbZV, siehe hier) fordert der Arbeits- und Sozialauschuss des Bundesrates. Die Bundesregierung hatte eine Aufbewahrungsfrist von nur zwölf Monaten vorgesehen, während aber im Arbeitgesetz oder zum Beispiel in der Offshore-Arbeitszeitregelung eine Aufbewahrungsfrist von 24 Monaten vorgesehen ist.

Die längere Aufbewahrungsfrist ist nach Auffassung des Arbeits- und Sozialauschusses auch deshalb nötig, weil sonst die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Bezugszeitraum von zwölf Monaten praktisch nicht möglich wäre.

Damit nicht alle Aufzeichnungen der vergangenen zwei Jahre an Bord mitgeführt werden müssen, soll allerdings erlaubt werden, Aufzeichnungen nach einem Jahr am Sitz des Arbeitgebers an Land aufzubewahren.

Externe Links:

Entwurf der Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung

Ausschussempfehlung