- Dieselnachrüstung I: Dobrindt schaltet sich ein
- Dieselnachrüstung II: Bayerische Lösung ein Irrweg?
- DB darf Trassenentgelte erhöhen
- Dresdner Bahn einen Schritt weiter
- Erstes Bundesland priorisiert seine Bundesfernstraßenprojekte
- Mobilitätspreise verliehen
- Rückenwind für Radfahrer-Grünpfeil
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat sich im Vorfeld der Bundestagsdebatte über den Abschlussbericht des Abgasskandal-Untersuchungsausschusses für „Abgas-Optimierung“ von Euro-5-Diesel-Pkw durch Software-Updates ausgesprochen. Dabei „dürfen den Autobesitzern keine Extrakosten entstehen, das ist Sache der Hersteller“, sagte er der Bild-Zeitung.
Unterdessen kritisiert der ökologische Verkehrsclub VCD in einer Pressemitteilung die Vorschläge des bayerischen Dieselgipfels. Zum einen sei völlig unklar, wieviel NOx-Absenkung durch Software-Updates möglich ist; zum anderen führe der Vorschlag, RDE-konforme Euro-6-Diesel steuerlich zu fördern, tiefer in die Diesel-Sackgasse.
Die Bundesnetzagentur hat zum ersten Mal das Ausgangsniveau für die zulässigen Kosten der DB Netz AG festgelegt. Von den von der DB geltend gemachten 6 Mrd. EUR/Jahr wurden nur 5,3 Mrd. EUR gebilligt, was aber immer noch 4,5 Prozent mehr sind als für 2017/18 genehmigt. Auf Nachfrage betonte die Netzagentur, dies sei kein Freibrief für die DB, im nächsten Fahrplanjahr bis zu dieser Marke die Trassenpreise nachzuziehen. Sie verwies auf die Selbstverpflichtung der DB Netz, die Entgelte maximal 2,8 Prozent pro Jahr anzuheben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat laut eigener Pressemitteilung am Donnerstag die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den besonders umstrittenen Abschnitt Lichtenrade der „Dresdner Bahn“ zwischen Berlin-Südkreuz und dem Berliner Außenring abgewiesen.
Rheinland-Pfalz hat am Freitag seine Vorstellungen für die Priorisierung der Bundesfernstraßenprojekte im BVWP 2030 vorgestellt. Vorrang haben danach Projekte, bei denen zeitnah Baurecht zu erwarten ist, dann Projekte, an den schon lange geplant wird.
Mit dem vom BMVI geförderten „Deutschen Mobilitätspreis“ sind am Mittwochabend unter anderem eine Wildwechsel-Warn-App ausgezeichnet worden, die verschiedene Quellen zusammenführt und auswertet, und ein Verkehrserziehungs-Computerprogramm für Teenager, bei dem reale Unfallsituationen aus dem örtlichen Lebensumfeld einfließen.
Der Bundestags-Petitionsausschuss wirbt laut „Heute im Bundestag“ für einen Radfahrer-Grünpfeil, mit dem das Rechtsabbiegen bei Rot für Geradeaus erlaubt werden könnte. Das BMVI hatte schon Anfang März 2017 zugesagt, bei der nächsten Änderung der StVO eine solche Regelung aufzunehmen (siehe hier). (roe)