Erdgas bleibt länger steuerbegünstigt

Die Steuermäßigung für Druckerdgas (CNG) soll nun doch bis Ende 2026 weiterlaufen und nicht schon 2024 enden. Das sieht der am Mittwoch verabschiedete Kabinettsentwurf für eine des Energie- und Stromsteuerrechts vor. Allerdings soll die Begünstigung beginnend im Jahr 2024 in gleichmäßigen Schritten so abgeschmolzen werden, dass ab 2027 ohne einen großen Sprung die normale Erdgasbesteuerung greifen kann. Für Autogas hingegen endet die Steuerbegünstigung wie bisher im Gesetz vorgesehen Ende 2018.

Die Regierung begründet die unterschiedliche Behandlung damit, dass bei Erdgas wegen der geringeren Verbreitung noch mehr Förderbedarf besteht und der Beitrag zum Klimaschutz höher ist (Erdgas enthält weniger Kohlenstoff als Autogas). Im übrigen fallen wegen der geringeren Verbreitung auch die Steuermindereinnahmen geringer aus.

Erdgas für die Verwendung im öffentlichen Personennahverkehr ist vom Abbau der Vergünstigung unter dem Strich nicht betroffen. In §56 des Energiesteuergesetzes wird eine Entlastungsregelung eingebaut, die das Abschmelzen der Steuerermäßigung kompensiert.

Verkehrsetat wird herangezogen

Die Mindereinnahmen werden künftig in äußerst ungewöhnlicher Weise aus dem Etat des BMVI gegenfinanziert. In der Summe sind es 591,5 Mio. EUR: Sie steigen von 12 Mio. EUR im Jahr 2020 auf 152 Mio. EUR im Jahr 2023 und sinken dann wieder auf 48,5 Mio. EUR 2026.

Ulrich Nußbaum, Präsidiumsvorsitzender des Deutschen Verkehrsforum, begrüßte den Gesetzentwurf, weil er Planungssicherheit schaffe. Das DVF hätte sich zwar gewünscht, dass die Ermäßigung zumindest bis 2026 auf dem heutigen Niveau gehalten wird. „Im Ergebnis ist das aber ein vertretbarer Kompromiss.“ (roe)

Externer Link: Regierungsentwurf für eine Novelle des Energiesteuerrechts

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