Baden-Württemberg wehrt sich gegen die von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gewünschte Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Das Land unterstütze zwar grundlegend das Anliegen eines sozial nachhaltigen und umweltfreundlichen ÖPNV, das hinter dem Gesetzentwurf (siehe hier) stehe, sagte Baden-Württembergs Landesverkehrsminister Winfried Hermann am Freitag im Bundesrat. „Die Vorschläge schießen aber weit über das Ziel hinaus.“ Sein Land stehe für Eigenwirtschaftlichkeit und Wettbewerb ein.
Wie schon 2015 bei der Novelle des Vergaberechts für den SPNV sprach sich Hermann dagegen aus, Aufgabenträgern zu ermöglichen, beim Betreiberwechsel einen Personalübergang zu verlangen. Es stelle sich die Frage, ob das nicht ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl sei.
Er bemängelte außerdem, das kein Unternehmen in der Lage sei, so langfristig zu kalkulieren, wie es in dem Gesetzentwurf verlangt werde. Außerdem mahnte er an, zunächst den Evaluationsbericht der Bundesregierung zum PBefG abzuwarten.
Leider sei bei den Gesprächen mit den Antragstellern keine Kompromissbereitschaft festzustellen gewesen. „Vielleicht ändert sich das ja, wenn Mehrheiten benötigt werden.“ Der Bundesrat beschloss mehrheitlich, den Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. (roe)