Die Länderkammer sprach sich am Freitag gegen den Vorschlag ihres Verkehrsausschusses aus, beim „Opt-Out“ aus der Auftragsverwaltung für die Bundesstraßen den Ländern eine Selektion der abzugebenden Straßen zu ermöglichen.
Ansonsten folgte der Bundesrat aber in den zentralen Punkten den Empfehlungen der Ausschüsse für das Gesetzespaket zur Autobahngesellschaft (siehe hier und hier). Klargestellt haben die Länder, dass sie einer Befreiung von der Grunderwerbsteuer nur für den Fall zustimmen, wenn die Infrastrukturgesellschaft Grundstücke vom Bund oder Dritten im Zuge der Gründung übertragen bekommt. Künftige Erwerbe sollen grunderwerbsteuerpflichtig sein.
Rätselhafte Anträge zur Lockerung von Privatisierungs- und ÖPP-Bremse
Abgelehnt wurden zwei kurzfristig von Baden-Württemberg angeblich aus „taktischen Gründen“ eingebrachte Anträge, die eine Aufweichung der Privatisierungsbremse bedeutet hätten. Nach Darstellung des Verkehrsministerium in Stuttgart sollten sie als Kompromiss-Rückfallebene dienen, falls die viel weitergehenden Wünsche der Bundesratsausschüsse nach Privatisierungsbremsen keine Mehrheit gefunden hätten.
Zum einen wollte das Land in den Grundgesetz-Artikel 90 hineinschreiben lassen, dass eine stille Beteiligung Privater ohne Stimm- oder sonstige Beteiligungsrechte zulässig ist, sofern ein zustimmungspflichtiges Bundesgesetz das ermöglicht. Damit wäre die grundgesetzliche Privatisierungsbremse aber hinter das zurückgefallen, was der Bund schon von sich aus zugesagt hatte.
Zum anderen wollte das Land in der allgemeinen Stellungnahme ausdrücklich festhalten, dass streckenbezogene ÖPP-Projekte des bisherigen Zuschnitts weiter zulässig sein sollen.
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