Eine nachhaltige Lösung sieht er nur in einer gesellschaftlichen Ächtung der Nutzung von elektronischen Geräten während des Fahrens (ähnlich wie sie für Alkohol am Steuer in den letzten Jahren gewachsen ist). „Dazu ist eine Kombination von psychologischen, edukativen, technischen und rechtlichen Maßnahmen notwendig“, heißt in einer Empfehlung des Verkehrsgerichtstages.
Konkret wird gefordert, die Ablenkung im Straßenverkehr schon zum Thema der schulischen Verkehrserziehung in allen Altersstufen zu machen. Auch in der Fahrausbildung sind geeignete Aufgaben wissenschaftlich zu entwickeln und zu evaluieren. Schließlich soll der Bürgern mit Verkehrsaufklärung die Verantwortungslosigkeit dieses Verhaltens bewusst gemacht werden.
Der zuständige Arbeitskreis empfiehlt, wiederholt innerhalb eines Jahres auffällig gewordene Täter mit einem Regelfahrverbot zu bestrafen und/oder eine Nachschulung anzuordnen. Beim Führerschein auf Probe sollte verbotene Handynutzung als schwerwiegender Verstoß („A-Verstoß“) gewertet werden.
Der Verkehrsgerichtstag bemängelt aber auch, dass sich die Polizei vielerorts aus der Verkehrsüberwachung stark zurückgezogen. Die Länder müssten für mehr sichtbare Polizeipräsenz im Straßenverkehr sorgen und die Aufnahme aller Verkehrsunfälle durch die Polizei sicherstellen.
Daneben sollen technische Lösungen entwickelt und gegebenenfalls verbindlich vorgeschrieben werden, die eine rechtswidrige Nutzung von Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsmitteln durch Fahrer unterbinden.
Bemängelt wird, dass es für Deutschland keine verlässlichen Zahlen gibt, in welchem Umfang die Benutzung von elektronischen Geräten bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu Unfällen führt. Empfohlen wird, eine grundlegende Unfallstudie in Auftrag zu geben. Darüber hinaus sollte sich der Gesetzgeber der Ablenkung von Fußgängern durch elektronische Geräte widmen.
Die SPD-Verkehrsexpertin und Ex-Polizistin Kirsten Lühmann begrüßte die Forderung des Verkehrsgerichtstages nach mehr Polizeipräsenz. „Das Entdeckungsrisiko bei nicht-regelkonformen Verhalten auf unseren Straßen ist zu gering“, erklärte sie am Freitag. „Nur wenn die Polizei auf den Straßen dauerhaft sichtbar ist, gibt es auch einen erzieherischen Effekt auf die Verkehrsteilnehmenden.“ (roe)