Das sickerte aus der Sitzung des Bundesrats-Verkehrsausschusses am Donnerstag durch. Offen ist jedoch, inwieweit die Staatskanzleien den Änderungswünschen aus den Verkehrsressorts folgen und entsprechende Anträge für die Bundesrats-Plenarsitzung am 10. Februar stellen.
De facto an eine Aufkündigung des Bund-Länder-Beschlusses vom 8. Dezember rührt zum Beispiel der Vorschlag, Ländern auf Antrag zu ermöglichen, „Aufgaben der Bundesautobahnverwaltung als eigene Angelegenheit wahrzunehmen“. Begründet wird der Vorschlag zwar mit der tatsächlich vereinbarten Optionsmöglichkeit für die Länder, auch in Zukunft die Funktion der Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde für die Autobahnen zu übernehmen; die vorgeschlagene Formulierung dürfte aber Spielräume weit darüber hinaus eröffnen.
Zweiklassengesellschaft für Bundesstraßen?
Um Optionsmöglichkeiten geht es auch bei den Bundesstraßen. Während der Regierungsentwurf im „Übergangsparagraphen“ 143e den Ländern nur die Wahl lässt, alle Bundesstraßen auf ihrem Gebiet an den Bund zu geben („Opt out“), wünschen die Verkehrspolitiker, einzelne Bundesstraßen auswählen zu können.
Für die bei den Ländern verbleibenden Bundesstraßen wird angeregt, auf die Empfehlungen der Bodewig-II-Kommission zurückzugreifen und ein Besteller-Ersteller Prinzip zu etablieren. Die Zweckausgabenpauschale soll von aktuell 3 auf 18 Prozent angehoben werden. Für die auf den Bund übergehenden Straßen sollen in der Übergangszeit die Kosten für Planung und Bauaufsicht sogar vollständig erstattet werden. Für letztere Forderung ist sogar in der Bundespolitik Verständnis zu vernehmen, weil damit für die Länder ein Anreiz geschaffen wird, diese Projekte nicht schleifen zu lassen, bis sie der Bund weiterführt.
Schärfere Privatisierungsbremse
Eine zentrale Sorge der Länder-Verkehrspolitiker sind nach wie vor Privatisierungsschlupflöcher. Daher wird empfohlen, sich bei der Grundgesetzänderung nicht auf die „Unveräußerlichkeit“ der Autobahngesellschaft zu verlassen, sondern in Artikel 90 Absatz 2 jegliche „unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater“ auszuschließen. Wenig überraschend ist, dass die Länderpolitiker die Einzelheiten in einem zustimmungspflichtigen Gesetz regeln lassen wollen. Vermisst wird außerdem eine restriktive Regelung oder gar ein Verbot für Netz- oder Teilnetz-ÖPP. Außerdem soll eine Staatsgarantie für eventuelle Schulden der Autobahngesellschaft festgeschrieben werden.
Bei der Evaluierung der Gesellschaftsform wird vorgeschlagen, die Frist auf acht Jahre zu verdoppeln, mit der Begründung, dass nach vier Jahren die komplexen Auswirkungen auf die Straßenbauverwaltung noch nicht abzusehen sind. Dafür soll ein Wechsel der Gesellschaftsform nur nur mit Zustimmung des Bundesrates möglich sein.
Damit die Gesellschaft kein „Eigenleben“ unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten entwickelt, wünschen die Verkehrspolitiker, an verschiedenen Stellen noch eine stärkere Verpflichtung auf die politischen Ziele wie zum Beispiel den BVWP oder den Erhaltungszustand einzufügen.
Schließlich machen die Verkehrspolitiker auf einen kuriosen Widerspruch in der derzeitigen „Privatisierungsbremse“ aufmerksam: Laut Regierungsentwurf ist der Bund „Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs“ – tatsächlich ist er es aber nicht, weil ihm der Grund in vielen Fällen gar nicht gehört. Die Länder-Verkehrspolitiker fordern den Bund daher auf, diesen Grunderwerb nachzuholen. (roe)