VDV gegen GVFG-„Versteinerungsklausel“

Verbandspräsident Jürgen Fenske forderte am Mittwoch auf der VDV-Jahrespressekonferenz, in der anstehenden Grundgesetznovelle nicht nur das GVFG-Bundesprogramm (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) in der bisherigen Höhe von 333 Mio. EUR pro Jahr weiterzuführen, sondern den Betrag auch aufzustocken und für eine regelmäßige Erhöhung zu öffnen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Änderung des GVFG durch Bundesgesetz erst Anfang 2025 zulässig ist. Fenske sprach von einer „Versteinerungsklausel“.

Er erinnerte daran, dass der Betrag von nominal 333 Mio. EUR seit 1997 unverändert ist, wegen gestiegener Baupreise und höherer Auflagen – zum Beispiel für den Brandschutz – heute real nur noch 120 bis 130 Mio. EUR in damaligen Geld entspricht. Nötig sei auch eine regelmäßige Anpassung des Betrages (Dynamisierung). Als Startbetrag nannte er 500 Mio. EUR pro Jahr.

Nach seinen Angaben summiert sich das Volumen der GFVG-Projekte inzwischen auf 7 Mrd. EUR. Bei der heutigen Dotierung wären also 21 Jahre nötig, um die Vorhaben zu finanzieren.

Fenske mahnte die Bundesländer, die an der Stelle der Entflechtungsmittel zugesagten zusätzlichen Umsatzsteueranteile nicht im allgemeinen Haushalt versickern zu lassen, sondern weiterhin zweckgebunden für den Verkehr einzusetzen. Nordrhein-Westfalen habe eine solche Lösung im Visier. Ausdrücklich lobte er Kommunen, die Sonderprogramme unter der Überschrift „wachsende Stadt“ auflegen.

Modal Split stagniert

Die VDV-Mitgliedsunternehmen haben 2016 nach vorläufigen Zahlen 10,18 Mrd. Fahrgäste befördert, 1,8 Prozent mehr als 2015. Den stärksten Zuwachs verzeichnete der Schienenpersonennahverkehr mit 2,8 Prozent, den geringsten Zuwachs gab es abermals beim Bus mit 1,8 Prozent. Der Anteil am Modal Split stagniere jedoch bei 11 Prozent.

Der Kostendeckungsgrad ist 2016 erneut um 0,5 Prozentpunkte auf jetzt 76,1 Prozent gesunken. Auf dem Höhepunkt 2011 betrug er 77,9 Prozent. Fenske sagte dazu, dass die Einsparpotenziale inzwischen weitgehend ausgereizt seien. (roe)

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