BMVI lässt Parlament bei Lkw-Sozialdumping den Vortritt

Das BMVI wird den Verkehrspolitikern nicht im Wege stehen, wenn sie in die anstehende Novelle des Güterkraftverkehrsrechts eine Regelung zum Verbringen der Wochenruhezeit einbringen. Das ließ Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am Mittwoch im Gespräch mit Journalisten durchblicken. Die für Güterverkehr und Logistik zuständigen Berichterstatter von Union und SPD, Udo Schiefner und Oliver Wittke, haben schon vor geraumer Zeit angekündigt, mit einem Änderungsantrag dafür zu sorgen, dass die Wochenruhezeit nicht in der Fahrerkabine verbracht werden darf. Davon machen derzeit vor allem Lkw-Unternehmen aus Osteuropa Gebrauch, deren Fahrer oft wochen- oder gar monatelang de facto in Deutschland stationiert sind.

Auch der Bundesrat hatte im ersten Durchgang eine solche Änderung gefordert (siehe hier). In der jetzt vorliegenden Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung der Länderkammer insoweit zu, „als dass im Hinblick auf den Ort, an dem die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verbracht wird, Regelungsbedarf besteht“.

Aus SPD-Fraktionskreisen ist allerdings zu hören, dass der Formulierungsvorschlag des Bundesrates kritisch betrachtet wird, weil er europarechtlich zu viel Angriffsfläche bietet. Frankreich, das eine ähnliche Regelung schon vor geraumer Zeit eingeführt hat, hat von der EU-Kommission kein ausdrückliches Plazet erhalten. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und weiterer Gesetze

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