Die Gäubahn soll in den vordringlichen Bedarf des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) aufrücken. Das empfiehlt der Bundestags-Verkehrsausschuss für die 2. und 3. Lesung am Freitag. Es liege jetzt ein positives gesamtwirtschaftliches Bewertungsergebnis vor, heißt es zur Begründung.
Potenzieller Bedarf unter dem Strich aufgestockt
Insgesamt ist der potenzielle Bedarf aber im Zuge der Beratungen noch gewachsen, wie aus einer dem Verkehrsbrief vorliegenden Aufstellung von Änderungsanträgen hervorgeht.
Vergleichsweise klein und unkontrovers ist der zweigleisige Ausbau des bisher eingleisigen Abschnitts Niebüll-Klanxbüll auf der Strecke Hamburg-Sylt, der nun geprüft werden soll, oder der Ausbau Wilster-Brunsbüttel.
Politischen Sprengstoff birgt hingegen die Neuformulierung des Ausbauprojekts Lehrte–Braunschweig–Magdeburg–Roßlau als „ABS Lehrte/Hameln-Braunschweig-Magdeburg-Roßlau“, um Güterzügen die Südumfahrung des Knotens Hannover zu ermöglichen. Im Wesertal regt sich gegen das Vorhaben bereits Widerstand. Es würde auch die Elektrifizierung der Strecke Hameln-Elze bedeuten.
Aufstieg genauer geregelt
Nachgebessert wurden die Bedingungen für Projekte des potenziellen Bedarfs: „Sobald nachgewiesen ist, dass diese Projekte die Kriterien für die Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf erfüllen, werden sie in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen.“ Im Regierungsentwurf hieß es vage „Sobald diese Projekte die üblichen Kriterien erfüllen…“. (roe)