Verkehrsausschuss ändert Wasserstraßen-Ausbaugesetz

Das Projekt soll vom „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ aufrücken. Begründet wird das mit nachgereichten Unterlagen zu weiteren konkret belegbaren Transportmengen, die jetzt ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben. Vorher lag das NKV bei 0,9.

Brückenanhebung ergänzt

Der Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals wurde um das Element „Brückenanhebung bei Ersatzneubauten“ ergänzt. Die Brückenanhebung für die zweilagige Containerschifffahrt war in der ersten Schnellbewertung wegen eines schlechten NKV durchgefallen. Das BMVI hatte aber schon in Aussicht gestellt, den Ersatz abgängiger Brücken zu beschleunigen und für die Anhebung zu nutzen.

Innovativer Ansatz für Kleinmachnow

Eine bisher nicht dagewesene Lösung haben die Verkehrspolitiker für die Schleuse Kleinmachnow am Teltowkanal südlich von Berlin gefunden: Hier wird der vordringliche Bedarf nur für den Ersatzanteil festgestellt. Damit sollen Dritte, die an einer Verlängerung der Schleuse Interesse haben, eine Kofinanzierung bekommen können. Entsprechende grundsätzliche Interessenbekundungen gab es aus der verladenden Wirtschaft.

Kritik an Haushaltspolitikern der Koalition aus den eigenen Reihen

Im Zusammenhang mit der Einstufung des Elbe-Lübeck-Kanals in den vordringlichen Bedarf und der Personalaufstockung für die WSV in Schleswig-Holstein gab es dem Vernehmen nach heftige Kritik der Verkehrspolitiker der Koalition an ihren eigenen Haushältern Bettina Hagedorn (SPD) und Norbert Brackmann (Union), beide aus Schleswig-Holstein. Mit den „goldenen Schleusentoren“ für den ELK am Verkehrsausschuss vorbei hätten sie „den Bogen überspannt“, war zu hören. (roe)

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