KBA soll Verkauf nichtkonformer Diesel verbieten

Das hat der Umweltverband BUND beim KBA offiziell beantragt. Der Antrag betreffe zunächst 26 Modelle der Marken Audi, BMW, Dacia, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Land Rover, Mazda, Mercedes Benz, Opel, Peugeot, Porsche, Renault, Suzuki, Volkswagen und Volvo, die im Bericht der Abgas-Untersuchungskommission des BMVI beim RDE-Test deutlich über den Grenzwerten für NOx lagen. Der BUND gehe aber davon aus, dass eine Reihe weiterer Fahrzeuge anderer Hersteller ebenfalls betroffen ist.

Ein Verkauf dieser Fahrzeuge dürfe erst wieder erfolgen, wenn die Fahrzeuge so nachgebessert seien, dass die Einhaltung des Emissionsgrenzwertes von 80mg Stickoxid/km im realen Fahrbetrieb sichergestellt und nachgewiesen sei, erklärte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Zur rechtlichen Begründung sagte die vom BUND beauftragte Anwältin Cornelia Ziehm, das KBA sei unmittelbar nach Artikel 10 Absatz 5 der EG-Verordnung 715/2007 verpflichtet, den Verkauf von Neufahrzeugen zu untersagen, die die Grenzwerte nicht einhalten – unabhängig von der Frage der Typgenehmigung. „Sollte das KBA unserem Antrag nicht entsprechen, werden wir weitere rechtliche Schritte prüfen“, drohte Weiger.

Abgas-Untersuchungsausschuss tappt weiter im Nebel

Unterdessen ist auch nach einer weitere Runde von Zeugenvernehmungen im Abgasskandal-Untersuchungsausschuss offen, ob das BMVI oder nachgeordnete Behörden Abgasmanipulationen bewusst vertuscht haben.

Axel Friedrich, bis 2007 Abteilungsleiter im Umweltbundesamt (UBA) und heute als Berater für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aktiv, wiederholte seine bekannten Vorwürfe, dass Bundesverkehrsministerium sei Hinweisen auf Manipulationen nicht nachgegangen. Abschalteinrichtungen gebe es schon sehr lange. „Das ist keine neue Sache“, sagte er laut Bundestags-Informationsdienst HIB. Nach Mess-Auffälligkeiten an einem Euro-6-VW Passat mit der Euro-Norm 6 habe die DUH im Februar 2011 in einem Gespräch das damalige BMVBS darauf hingewiesen, dass die Daten geeignet seien, von einer Abschalteinrichtung auszugehen. Der Verdacht sei „extrem groß“ gewesen. Er habe gehofft, dass die Hinweise eigene Messungen durch das Ministerium auslösten. Das sei aber nicht geschehen.

KBA-Vertreter verneinten indessen, die Möglichkeit von Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasemissionen bis zum VW-Skandal in Betracht gezogen zu haben. Für großflächigeNachprüfungen fehlten zudem die Kapazitäten. Jährlich würden 100.000 Genehmigungen für Fahrzeuge und Bauteile erteilt, aber nur 50 Nachprüfungen vorgenommen. Bekannt gewesen sei, dass die Emissionen im Realbetrieb über den Grenzwerten lagen, die für die Messungen nach dem NEFZ-Prüfzyklus auf dem Rollenprüfstand maßgeblich sind.

KBA-Abteilungsleiter Mark Wummel wie auch Axel Friedrich forderten, die EU-Abgasvorschriften präziser zu fassen. (roe)

Externer Link: Erläuterung des BUND zum Antrag auf Verkaufsstopp

Schreibe einen Kommentar