Mehr Spielraum für Mautausweitung

Eine Mautausweitung auf Straßen nach Landesrecht soll nicht nur zur Vermeidung von Mautausweichverkehren oder Verkehrssicherheitsgründen zulässig sein, sondern auch, wenn dies „wegen ihrer Funktion zur Verknüpfung von Schwerpunkten des weiträumigen Güterkraftverkehrsaufkommens mit dem Bundesfernstraßennetz gerechtfertigt ist“. Das sieht ein Änderungsantrag zur Novelle des Lkw-Mautgesetzes vor, den die Koalitionsfraktionen am Mittwoch im Verkehrsausschuss verabschiedet haben.

Die Regierung hatte einen gleichlautenden Vorstoß der Länder abgelehnt, weil zu wenig bestimmt sei und ein Einfallstor für eine großflächige Mautausweitung darstellen könnten. Nun soll das BMVI die Strecken per zustimmungspflichtiger Verordnung festlegen.

Koalition für Open Data bei Maut

Weiter wird der Regierung aufgetragen, die anonymisierten Mautdaten künftig kostenlos jedermann im Internet zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel in der „mCloud“. Nach dem Regierungsentwurf sollte das BAG die Daten nur für ausgewählte Zwecke und auf Antrag bereitstellen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss, landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h von der Mautpflicht zu befreien.

Maut möglichst nach Achslast

In einem begleitenden Entschließungstrag wird die Regierung aufgefordert,

  • unterschiedliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen zu vermeiden und hierzu entsprechend die Verständigung mit der EU-Kommission zu suchen;
  • die Infrastrukturmaut anhand der Achslast zu bestimmen, „wobei auf die einfache Kontrollierbarkeit der Mautzahlungen zu achten ist und unnötige Eingriffe in den fließenden Verkehr zu vermeiden sind“;
  • die Mautharmonisierung so zu gestaltenden, dass alle Fördermittel vom Gewerbe vollständig in Anspruch genommen werden können.

Zu der nach wie vor unklaren Methode der Ausschüttung von Mauteinnahmen auf Bundesstraßen in kommunaler Baulast fordern Union und SPD, dass sich die Regierung die bestimmungsgemäße Verwendung „im Rahmen des rechtlich Möglichen“ von den Ländern in geeigneter Weise nachweisen lässt.

Gescheitert ist die Linke mit ihrem Versuch, noch die Fernbusmaut ins Gesetz aufnehmen zu lassen. (roe)

Schreibe einen Kommentar