Der Bundesrat wies am Freitag den entsprechenden Änderungsentwurf von Baden-Württemberg für die 35. Bundesimmissionsschutzverordnung federführend dem Umweltausschuss sowie mitberatend Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss zu (siehe auch hier).
Landesverkehrsminister Winfried Hermann sieht als geeigneten Zeitpunkt für die Einführung das Jahr 2020 an. Bis dahin dürften rund 80 Prozent der Fahrzeugflotte die Bedingungen für die blaue Plakette erfüllen (Benzin-Pkw ab Euro 3 und Diesel-Pkw ab Euro 6). Zugleich hätten Bürger und Wirtschaft genügend Zeit, sich auf die Neuregelung einzustellen. Im übrigen werde durch die Verordnungsänderung keine Stadt verpflichtet, eine „blaue“ Umweltzone einzurichten.
Hermann sieht in der Blauen Plakette das einzig praktikable Instrument für stickoxidgeplagte Ballungsräume, mit sie die Luftbelastung auf einen Schlag unter die Grenzwerte drücken können. Andernfalls drohten gerichtlich angeordnete Fahrverbote – unter Umständen sogar nur für einzelne Straßen – und ein Flickenteppich örtlich unterschiedlicher Regelungen. (roe)
Externer Link: Entwurf einer Novelle der 35. BImSchV