Der Bundesrat hat am Freitag abschließend der Ratifizierung der Novelle des Wiener Übereinkommens von 1968 zugestimmt. Damit ist künftig international teilautomatisiertes Fahren zulässig, sofern die Automatik vom Fahrer übersteuert oder abgeschaltet werden kann (siehe hier).
Baden-Württembergs Landesverkehrsminister Winfried Hermann mahnte an, beim automatisierten und vernetzten Fahren darauf zu achten, dass bei aller Technologiebegeisterung übergeordnete Ziele wie mehr Verkehrssicherheit, besserer Verkehrsfluss und Schutz der Umwelt nicht aus dem Blick dürfen. Zudem dürfe das automatisierte Fahren nicht dazu führen, dass Fußgänger und Radfahrer wieder zurückgedrängt werden. (roe)