Das Landeskabinett verabschiedete am Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35.BImSchV). Diese Verordnung gibt den Rechtsrahmen für Umweltzonen und die bisherigen Feinstaubplaketten her. Der baden-württembergische Entwurf sieht vor, nur Dieselfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 6 (Pkw/Klein-Lkw) und Euro VI (Lkw) sowie allen Benzin-Pkw ab Euro 3 eine blaue Plakette zu geben. Formal müsste der Bund die Verordnung novellieren und der Bundesrat der Änderung zustimmen.
Hermann: Wollen pauschale Einfahrverbote vermeiden
„Die blaue Plakette ist eine wichtige Voraussetzung, um allgemeine Dieselfahrverbote zu vermeiden“, erklärte Landesverkehrsminister Winfried Hermann mit Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das ein pauschales Diesel-Einfahrverbot empfohlen hatte (siehe hier). Eine analoge Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen der Nichteinhaltung der Grenzwerte in Stuttgart ist anhängig.
„Extrem wirkungsvolles Instrument“
Wie das Ministerium erläuterte, würde die Einführung einer blauen Umweltzone laut neuen Berechnungen die Stickoxid-Emissionen im Stadtgebiet um 40 Prozent reduzieren. Damit stelle diese Maßnahme ein extrem wirkungsvolles Instrument dar. Im Verhältnis zu anderen in der Diskussion befindlichen Instrumenten – wie zum Beispiel einer temporären Totalsperrung von Umweltzonen für motorisierte Fahrzeuge oder Dieselfahrzeuge – habe es eine geringe Eingriffstiefe. Außerdem würde damit ein Anreiz zur Modernisierung der Fahrzeugflotte geschaffen.
BMVI und BMUB warten ab
Aus der BMVI-Spitze war schon vor einigen Wochen zu hören, dass man dort einer „Blauen Plakette“ im Grunde wohlwollend-neutral gegenübersteht, aber nicht durch eigenes Vorpreschen zum Buhmann für Bürger und Autoindustrie werden will. Dem Bundesumweltministerium wiederum wird nachgesagt, dass es die Blaue Plakette nur aus Rücksicht auf den anstehenden Wahlkampf in NRW – wo Ressortchefin Barbara Hendricks verankert ist – auf Eis gelegt hat. (roe)