Opt-out-Rätsel um die Bundesstraßen ist gelöst

Wie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gegenüber dem Verkehrsbrief am Rande einer Veranstaltung im BMVI erläuterte, wird der Bund proaktiv nur die Autobahnen an sich ziehen. Die Bundesstraßen bleiben zunächst in der Länderauftragsverwaltung. Den Ländern soll aber als „Opt out“ die Möglichkeit eröffnet werden, auch die Bundesstraßen an den Bund zu übergeben und die Auftragsverwaltung damit ganz zu verlassen.

Ein ähnliche Regelung existiert schon jetzt als Artikel 90 Abs. 3 im Grundgesetz („Auf Antrag eines Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene Verwaltung übernehmen“), wurde aber bisher von keinem Land in Anspruch genommen. (roe)

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