Die Anregung zu dieser Entschließung kam aus NRW. Auslöser dafür waren die dortigen Erfahrungen mit der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen. Nachdem die Brücke für den Lkw-Verkehr gesperrt worden war, seien dennoch pro Tag „rund 150 Lkw-Überfahrten pro Tag in beide Fahrtrichtungen“ gezählt worden. Dadurch seien neue Risse in die Stahlkonstruktion gekommen und hätten den Zustand der Brücke noch weiter verschlechtert.
Diese Erfahrung zeige beispielhaft, „dass die derzeit in der Bußgeldkatalog-Verordnung vorgeschriebenen Bußgelder keinesfalls hoch genug für eine wirksame Abschreckung sind“, heißt es in der Erläuterung der Entschließung. 75 bis 150 Euro sind derzeitig als Bußen vorgesehen, wenn ein Lkw-Fahrer vorsätzlich über Straßeninfrastruktur fährt, über die er nicht fahren darf.
1000 Euro als Vorschlag
Deshalb fordert der Bundesrat eine deutliche Erhöhung der Bußgelder „im Falle einer vorsätzlichen Gefährdung einer volkswirtschaftlich unverzichtbaren Infrastruktur“. Eine solche Geldbuße können beispielsweise 1000 Euro betragen, schlägt der Bundesrat vor. „Gleichzeitig wäre zu klären, ob der Regelungsgehalt des Verkehrszeichens 251 der Straßenverkehrsordnung –Verbot für Kraftwagen– entsprechend angepasst werden muss.“
Die Entschließung wurde mehrheitlich angenommen und wird jetzt an den Bundestag weitergeleitet. (kw)