NRW fordert Bundesgelder für Lärmsanierung

Die Forderung sei nicht neu, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) bei der Vorstellung der Initiative. Schon 2013 habe der Bundesrat in einem Beschluss den Bundestag damit beauftragt, die (Mit-) Finanzierbarkeit von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen in kommunaler Verwaltung in die Wege zu leiten. Der Bundestag habe damals verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, um sich nicht weiter mit dem Beschluss zu befassen.

Daraufhin habe die Landesregierung NRW ein Rechtsgutachten bei der Universität Saarbrücken anfertigen lassen. Das stellte fest, dass eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den vorgesehenen Aufgaben durchaus verfassungskonform sei. Einen Widerspruch mit dem System des Finanzausgleichs des Grundgesetzes gebe es nicht. „Der Bund kann, also soll er auch“, sagte Remmel. Basierend auf den aktuellen Daten der Lärmkartierung hätten die Kommunen in Deutschland einen Mittelbedarf in Höhe von ca. 3,2 Milliarden Euro für die Lärmsanierung an kommunalen Straßen.

2,4 Milliarden Euro für zehn Jahre

NRW fordert in seinem Gesetzesvorschlag folgendes: Der Bund soll für Lärmsanierungsmaßnahmen in Kommunen 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, die befristet auf zehn Jahre nach dem Königssteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Länder und Kommunen sollen einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent tragen. Die Förderung soll 2021 starten.

Wortmeldungen zu dem Gesetzesvorschlag gab es nicht. Er wurde weitergeleitet in die Fachausschüsse. Federführend dabei ist der Verkehrsausschuss. (kw)

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