Nur kleine Lösung für Berufskraftfahrer-Qualifikation

Das Parlament stimmte am Donnerstagabend der Novelle des BKrfQG in unveränderter Fassung in zweiter und dritter Lesung zu. In einer begleitenden Entschließung wird die Regierung aber aufgefordert, bis März 2017

  • ein zentrales Register der Ausbildungsstätten für die Berufskraftfahrerqualifikation mit Teilnehmerdokumentation und
  • einen bundesweiten Fahrer-Qualifikationsnachweis als Ersatz für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 zu planen, „wobei Register und Karte den Ansprüchen modernster Digitalisierung zukunftsoffen entsprechen sollen.“
Klage über geringe Zuarbeit des BMVI

Der SPD-Verkehrsexperte Udo Schiefner kritisierte die zähe Zusammenarbeit mit dem BMVI, die jetzt ein weitergehendes Gesetz unmöglich gemacht habe. Schon vor über zwei Jahren hätten die zuständigen Berichterstatter der Koalition ihre Vorstellungen bezüglich eines Zentralregisters vorgebracht und um Prüfung gebeten; geschehen sei aber nichts, deutete er an. „Mit dem heute beschlossenen parlamentarischen Auftrag an die Regierung gehen wir einen Weg, der meines Erachtens nicht nötig gewesen wäre.“

Kern des Gesetzes ist das Schließen von Schlupflöchern für Berufskraftfahrer-Qualifikationsmaßnahmen und die Nachweise darüber sowie eine Erhöhung der Bußgelder. Außerdem werden die Länder ermächtigt, gesonderte Qualifikationsnachweise für Grenzgänger mit ausländischen Führerscheinen ohne Schlüsselzahl 95 auszustellen (siehe hier). In einer Expertenanhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses waren allerdings deutlich weitergehende Ansätze vorgeschlagen worden (siehe hier). (roe)

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