Wie die Kommission am Donnerstag mitteile, seien die grundsätzlichen Bedenken der Kommission trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 nicht ausgeräumt worden. Daher verklage die Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.
Zwar unterstütze die Kommission faire und effiziente Preise im Verkehr, aber die deutsche Pkw-Maut verstoße gegen die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Neben der 1:1-Mautkompensation über die Kfz-Steuer für deutsche Halter kritisiert die EU auch die Preise von Kurzzeitvignetten, die in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch seien.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt begrüßte die Klage. „Die Entscheidung ist längst überfällig“, sagte er, „Brüssel hat das Verfahren schon viel zu lange verzögert. Die Infrastrukturabgabe ist europarechtskonform, das wird der Europäische Gerichtshof bestätigen.“ (roe)