Laut Entwurf für die LSV-Novelle, die jetzt den Ländern und Verbänden zur Anhörung vorliegt, müssen Betreiber von (öffentlich zugänglichen) Ladepunkten allen Interessenten auch ohne Vertragsbindung Zugang gewährleisten. Eckpunkte sind:
- Es darf keine Authentifizierung verlangt werden, wenn die Leistung kostenlos gewährt wird oder oder mittels Bargeld in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt bezahlt wird
- Authentifizierung darf verlangt werden bei Bezahlung „mittels eines gängigen kartenbasierten Bezahlsystems“ oder bei kostenloser Leistung über eine Weboberfläche, dann mindestens auf Deutsch und Englisch. (roe)