Die Länder baten die Bundesregierung zu prüfen, ob zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen und Belegschaften, die über das bestehende sogenannte Dienstwagenprivileg hinausgingen, den Anteil der auf E-Bikes zurückgelegten Wegstrecken deutlich erhöhen könnten. Vergleichbar mit den Kaufanreizen für Elektrofahrzeuge „käme möglicherweise auch eine direkte Förderung in Betracht“, schlug der Bundesrat vor.
Die Bundesregierung sagte in ihrer Gegenäußerung zwar zu, den Vorschlag zu prüfen, wies aber darauf hin, dass E-Bikes je nach Klasse entweder gar nicht besteuert werden oder bei Zulassungspflicht bereits unter die Steuerbefreiung fallen. Außerdem entspreche eine noch weitergehende Ausweitung der lohnsteuerlichen Regelungen „nicht der Zielrichtung des Gesetzentwurfs, die Ladeinfrastruktur auszubauen“. Aus Gründen des Markthochlaufs müssten Elektrofahrräder ebenfalls nicht gefördert werden, da sich der Markt „derzeit in einer guten Verfassung“ befinde, erklärte die Bundesregierung. (tr)