Bundesrat mäßigt Wünsche zur E-Auto-Förderung

In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität spricht er sich lediglich dafür aus, auch das Laden von privat genutzten Firmenwagen an Ladepunkten des Arbeitgebers nicht als geldwerten Vorteil zu werten (siehe auch hier). Außerdem sollen davon nicht nur Ladepunkte auf dem Firmengelände erfasst sein, sondern auch „an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten“.

Die Bundesregierung soll außerdem prüfen, wie eine stärkere Nutzung von elektrischen Zweirädern gefördert werden kann. Der Gesetzentwurf geht jetzt zur Beratung an den Bundestag. (roe)

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