Bald dürfen Private statt der Polizei Schwertransporte begleiten

Künftig sollen private Dienstleister mit dieser Aufgabe beliehen werden können oder als Verwaltungshelfer tätig werden können, um so die Polizei zu entlasten. Die Schwertransportbranche erhofft sich davon auch verlässlichere und zügigere Transporte. Das sieht das „Sechste Gesetze zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ vor, das jetzt noch vom Bundesrat gebilligt werden muss (siehe auch hier). Gegenüber dem Ländervorschlag wurde die Bundesregierung zusätzlich ermächtigt, auf dem Verordnungswege die Haftpflichtversicherung von Beliehenen und Verwaltungshelfern zu regeln.
Weitere Inhalte der StVG-Novelle sind:

  • Ausweitung der internetbasierten Ab- und Anmeldung von Kfz auf die Wiederanmeldung auf denselben Halter
  • Ermächtigung zur Verordnung eines Gebührenrahmens für die MPU („Idiotentest“)
  • Eindämmung des Führerscheintourismus durch Klarstellungen
  • Ermächtigung des Bundes zu Verordnungen, die eine elektronische Führung des Fahrerlaubnisregisters beim Kraftfahrt-Bundesamt ermöglichen. (roe)

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