Verschiedene Untersuchungen zur großräumigen Verkehrssituation in der Region seien zu dem Ergebnis gekommen, „dass es zur Optimierung der Verkehrssituation im Bundesfernstraßennetz keine wirtschaftliche Variante zur Westumfahrung im Zuge der B 51 gibt“, heißt es in der Antwort des BMVI auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Der Moselaufstieg soll bei Konz eine Querverbindung zwischen der von Saarburg kommenden B51 und der Autobahn A64 Richtung Richtung Luxemburg/A1 schaffen. Bisher wird der Schwerverkehr entlang der Mosel durch Trier geführt. Das SPD-geführte Infrastrukturministerium hatte das Projekt seinerzeit nicht für den BVWP angemeldet.
Das BMVI beruft sich hingegen auf wiederholte „Gespräche mit Mandatsträgern und Vertretern der Region Trier stattgefunden, in denen von diesen auf die verkehrliche Notwendigkeit des Vorhabens hingewiesen wurde“. Für das Projekt hatten sich bei der letzten Abstimmung im Stadtrat im Jahr 2011 CDU, Freie Wähler und FDP ausgesprochen. Die SPD, die derzeit den Oberbürgermeister stellt, hat damals stattdessen für einen Ausbau der ÖPNV plädiert.
Misstrauen weckt bei den Grünen, dass das Vorhaben im BVWP 2003 nur als weiterer Bedarf aufgeführt wurde, nun aber laut Entwurf für den BVWP 2030 ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von über 10 aufweisen soll. Das BMVI begründet den Unterschied mit der neuen Methodik für den BVWP 2030. Die Baukosten werden laut Projektdossier auf rund 54 Mio. EUR geschätzt (in heutigem Geld gut 60 Mio. EUR).
Ebenfalls misstrauisch macht die Grünen, dass das BMVI die Umweltbetroffenheit nicht ermittelt hat, sondern auf den Planfeststellungsbeschluss von 2004 verweist. Dieser ist jedoch nie rechtskräftig geworden. Er ist 2005/2005 vom Oberverwaltungsgericht kassiert worden – allerdings nicht wegen Umweltbedenken, sondern weil das Gericht einen Baubeginn innerhalb des zehnjährigen Gültigkeitszeitraums wegen der Knappheit der Mittel und der geringen Priorität des Projekts für objektiv ausgeschlossen hielt.
Externer Link: BVWP-Projektdossier Moselaufstieg