Höhere Förderung für kleine Lkw-Unternehmen

Unterschiede zur Vorgängerrichtlinie sind unter anderem die weitere Staffelung der Fördersätze von 70 Prozent für kleine Unternehmen über 60 Prozent für mittlere Unternehmen bis hin zu 50 Prozent für große Unternehmen. Ferner wird jetzt verlangt, dass die geförderten Maßnahmen spätestens drei Monate nach der Bewilligung beginnen. Ziel ist offenbar, „Luftbuchungen“ zu verhindern. Die Richtlinie tritt am 2. Mai in Kraft. (roe)

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