Förderprogramm für barrierefreie kleine Bahnhöfe soll flexibilisiert werden

Wie aus dem Ministerium zu hören ist, wird überlegt, den hälftigen Bundesanteil für das jeweilige Projekt nicht über dem gesamte Bauzeit zu verteilen, sondern in der zeitlich ersten Hälfte auszuzahlen. Für die zeitlich betrachtet zweite Projekthälfte wäre dann der Kofinanzierungspartner (Kommune oder Land) zuständig.

Hintergrund ist, dass zahlreiche der angemeldeten Projekte noch nicht so weit baureif sind, um sie bis Ende 2018 komplett abzuschließen (siehe auch hier). Das „Zukunftsinvestitionsprogramm“ der Bundesregierung, aus dem die Fördermittel stammen, läuft jedoch Ende 2018 aus. (roe)

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