Verordnung zu Regionalisierungsmitteln auf der Zielgeraden

Wie aus Ministeriumskreisen zu hören ist, will das BMVI die Umverteilung zeitlich etwas schieben, damit die Ostländer nicht so schlagartig mit Einbußen konfrontiert werden, wie es bei unveränderter Anwendung des Kieler Schlüssels auf die jetzt geltende Summe von 8 Mrd. EUR und jährlicher Steigerung um 1,8 Prozent wäre. Dementsprechend käme im neuen Modell die Umschichtung zugunsten der Westländer etwas später zum Tragen. Im Gespräch seien Varianten, die die Westländer 0,7 bis 1,4 Mrd. EUR kosten könnten.

Der ursprüngliche Kieler Schlüssel – benannt nach der Verkehrsministerkonferenz von Oktober 2014 in Kiel – hatte zum Ziel, Unwuchten aus der Frühzeit der Regionalisierung zu korrigieren. 1993 waren die Mittel den Ländern entsprechend gefahrenen Zugkilometern und Bevölkerung zugewiesen worden. Damit waren die Ostländer strukturell im Vorteil, weil dort die Streckenstilllegungen noch nicht so weit fortgeschritten waren wie im Westen. Im Zielzustand des „Kieler Schlüssels“ sollte sich die Verteilung je zur Hälfte auf die 2015 bestellten Zugkilometer und die Bevölkerungszahl stützen. Für die Umschichtung hatten sich die Länderverkehrsminister bis 2030 Zeit gegeben, wobei allerdings schon 2019 die Hälfte umgesetzt sein sollte. Unterstellt hatten sie dabei Regionalisierungsmittel von 8,5 Mrd. EUR und eine jährliche Steigerung von 2,8 Prozent. Auf dieser Basis ließ es sich sogar ermöglichen, auch den abgebenden Ländern mindestens 1,25 Prozent nominalen Zuwachs zuzusichern. Damit hätten unwirtschaftliche Abbestellungen aus laufenden SPNV-Verträgen weitgehend vermieden werden können. (roe)

Vorschlag-VMK-KielerSchluessel-2014

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