Schleswig-Holstein müsse die Planungskapazitäten in seiner Straßenbauverwaltung um 50 Prozent aufstocken, um beim Investitionshochlauf mitzuhalten, Niedersachsen um 20 bis 30 Prozent, sagte er am Dienstag bei einem Pressegespräch in Berlin. Besonders betrüblich sei die Lage in Schleswig-Holstein, das bei den Baufreigaben im Sommer 2015 mangels baureifer Projekte völlig leer ausgegangen wäre, hätte das BMVI nicht als Notlösung den Bau von Lärmschutzwänden auf die Liste gesetzt. Aber auch in Niedersachsen seien noch nicht alle Baufreigaben von 2015 in Arbeit.
Ferlemann kritisierte weiter, dass sich das BMVI faktisch mit 16 „Landesverkehrswegeplänen“ konfrontiert sehe. „Einige Projekte, die der Bund will, werden einfach nicht beplant“ – obwohl es sich um Auftragsverwaltung für den Bund handele. Er verwies darauf, dass in den letzten Jahren erstmals Weisungen notwendig gewesen seien. Der Gipfel sei gewesen, dass Niedersachsen die Rechtmäßigkeit von Weisungen gutachterlich habe prüfen lassen.
Ferlemann erwartet, dass die Frage einer Bundesautobahngesellschaft im Rahmen der Bund-Länder-Finanzgespräche entschieden wird. Falls jedoch die Länder ihre Straßenbauverwaltung tatsächlich optimierten „und wir das glauben könnten“, könne er sich aber auch eine andere Lösung vorstellen.
Aus seiner Sicht steckten die Länder angesichts der ab 2020 auch für sie geltenden Schuldenbremse in der Zwickmühle, ob sie weiter eigenes Geld in die Planung von Straßen des Bundes investieren sollen. Hintergrund der Bemerkung ist, dass die Kosten für Planung und Bauaufsicht 10-15 Prozent der Bauinvestitionen betragen, der Bund allerdings nur 3 Prozent erstattet.
Zwei ÖPP-F-Modelle im Norden im Gespräch
Für die „Hafenquerspange“ – die A26 zwischen A7 und A1 im Hamburger Süden – ist ein ÖPP-Modell mit Sondermaut praktisch gesetzt, ließ Ferlemann durchblicken. Bei der Elbquerung im Zug der A20 würden noch verschiedene ÖPP-Modelle geprüft. Denkbar zum Beispiel seien ein reines F-Modell nur für den Tunnel, eine Kombination aus V-Modell zum Beispiel zwischen A23 und Bremervörde und Sondermaut für den Tunnel oder sogar ein reines V-Modell. Wahrscheinlicher sei aber, dass für den Tunnel eine Sondermaut erhoben werde.
A20: Überholt Niedersachsen Schleswig-Holstein?
Voraussetzung dafür, dass die vorläufige Wirtschaftsuntersuchung für ein Tunnel-ÖPP in Auftrag gegeben werde, sei aber „verfestigtes Baurecht“ für die Autobahnabschnitte nördlich und südlich des Tunnels. Einen Autobahntunnel, der in Kreisstraßen einmünde, werde es nicht geben. Derzeit sehe es so aus, dass Niedersachsen bei der A20-Planfeststellung Schleswig-Holstein überholen könne, obwohl es später angefangen habe. (roe)