Bodewig-II-Kommission setzt auf Finanzierungsgesellschaft

  • Finanzierungsgesellschaft keine „Fernstraßengesellschaft light“
  • Bonus-Malus-Vorstellungen präzisiert
  • Sondervermögen für nachholende Sanierung
  • Das Reizwort ÖPP wird vermieden

Die Bodewig-II-Kommission empfiehlt in ihrem Abschlussbericht, zusätzlich zur optimierten Auftragsverwaltung eine Finanzierungsgesellschaft auf Bundesebene einzurichten. Sie soll als „Kapitalsammelstelle“ für Lkw- und Pkw-Maut sowie Steuermittel dienen und überjährig dotiert sein. Zur Begründung heißt es, die Finanzierung alleine über den jährlichen Haushalt oder auch Verpflichtungsermächtigungen schaffe noch keine belastbare Sicherheit für die Personal- und Ressourcenplanung der Länder.

Finanzierungsgesellschaft keine „Fernstraßengesellschaft light“

Ausdrücklich betont wurde, dass die Finanzierungsgesellschaft keine „Bundesfernstraßengesellschaft light“ darstelle. Die Finanzierungsgesellschaft steuere gemäß dem Besteller-Ersteller-Prinzip (siehe hier) die Länder nur über das Geld, solle darüber hinaus aber keine Managementaufgaben übernehmen.

Der Bericht geht nicht auf die Frage ein, ob die Gesellschaft eine (beschränkte) Kreditfähigkeit erhalten soll, um so zum Beispiel Mautschwankungen abfedern zu können. Das müsse der Bund selbst entscheiden, war aus Kommissionskreisen zu hören.

Bonus-Malus-Vorstellungen präzisiert

Präzisiert hat die Kommission ihre Vorstellungen zu Bonus-Malus-Regelungen: Im Bund-Länder-Verhältnis wird in der Besteller-Ersteller-Vereinbarung für ein konkretes Projekt zum Beispiel für die vorfristige Fertigstellung ein Bonus vereinbart. Gleichzeitig erleichtert der Bund es den Ländern, Bonusregelungen mit den ausführenden Bauunternehmen auszuhandeln – bisher sind dafür aufwendige Abstimmungsprozesse notwendig.

Dagegen würden Maluszahlungen der Länder an den Bund für verspätete Fertigstellung von dem vereinbarten Betrag für die Bauaufsicht abgezogen. Ob dafür das Bundesstraßenvermögensgesetz geändert werden muss, sei noch offen, war zu hören.

Sondervermögen für nachholende Sanierung

Teil des Konzepts ist auch wieder ein auf 15 Jahre angelegtes Sondervermögen für die nachholende Sanierung. Im Unterschied zu den Vorstellungen der Bodewig-I-Kommission wird jetzt aber ausschließlich auf die Bundesfernstraßen abgehoben. Es soll aus Steuermitteln und den schon jetzt gesondert ausgewiesenen Mitteln des Sonderprogramms Brückensanierung dotiert werden. Das notwendige Volumen wird auf 7,5 Mrd. EUR plus voraussichtlich weitere Milliardenbeträge nach Abschluss des Brücken-Nachrechnungsprogramms taxiert.

Für den Abruf von Mitteln sollen enge und eindeutige Kriterien bestimmt werden. Neben den eigentlichen Baukosten soll das Sondervermögen auch Mittel für die Prüfung der Bauwerke und Strecken sowie für Planung und Beschleunigungsprämien enthalten. Erstrebenswert sei eine beschleunigte Realisierung von Sanierungsprojekten durch verkürzte Genehmigungsverfahren und die Bündelung fachlicher Kompetenzen.

Das Reizwort ÖPP wird vermieden

Nur am Rande geht der Bericht auf ÖPP ein, ohne sie allerdings beim Namen zu nennen. „Zur ergänzenden Finanzierung von Einzelprojekten und Investitionen in Nebenbetriebe kann in beschränktem Maße zusätzlich privates Kapital eingebunden werden“, heißt es. Konkret werden F-Modelle, die früheren A-Modelle und die heute aktuellen Verfügbarkeitsmodelle genannt. Gewarnt wird aber aber, dass die Renditeerwartungen priavter Investoren die Finanzierungskosten erhöhen. (roe)

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