Barrierefreier Ausbau kleiner Bahnhöfe stark nachgefragt

  • Fördervolumen wahrscheinlich um mehr als das Doppelte überzeichnet
  • Grüne sehen Unstimmigkeiten in Anmeldeliste
  • Länder kritisieren kurze Programmlaufzeit
  • Gastel wünscht Förderprogramm für mittelgroße Bahnhöfe
  • Ergänzt: Die Anmeldungen der Bundesländer im Überblick

Das 50-Mio.-EUR-Förderprogramm des BMVI für den barrierefreien Ausbau kleiner Bahnhöfe ist sehr gut angenommen worden und deutlich überzeichnet. Die Länder haben zusammen 235 Anträge eingereicht, wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Bahnexperten Matthias Gastel hervorgeht.

Fördervolumen wahrscheinlich um mehr als das Doppelte überzeichnet

Legt man die Durchschnittskosten von 1,05 Mio. EUR je Bahnhof zugrunde, die sich aus den Anmeldungen von Niedersachsen und Hessen ergibt, würde das beantragte Gesamtvolumen knapp 250 Mio. EUR betragen, wovon der Bund 125 Mio. EUR tragen müsste. Wie das BMVI dem Verkehrsbrief ergänzend mitteilte, soll die Entscheidung über die Förderanträge im Februar 2016 abgeschlossen sein.

Grüne sehen Unstimmigkeiten in Anmeldeliste

Gastel zeigte sich verwundert, dass die Aufstellung des BMVI für Baden-Württemberg nur 33 Anträge aufführt, obwohl das Land nach seiner Kenntnis mehr Bahnhöfe angemeldet habe. Bayern wiederum hatte laut eigener Pressemitteilung von Mitte Oktober (siehe hier) nur 21 Stationen angemeldet, in der Liste des Bundes sind jedoch 24 Anträge aufgeführt.

Anders als vom BMVI im August dargestellt können nur Stationen des DB-Konzerns gefördert worden. Die Bitte Baden-Württembergs, auch NE-Bahnhöfe zu fördern, hat das BMVI mit Hinweis auf das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) als Fördergrundlage abgelehnt.

Länder kritisieren kurze Programmlaufzeit

Bedenken, dass die ausgewählten Projekte wegen fehlenden Planungsvorlaufs nicht innerhalb des Förderzeitraums 2016-2018 abgeschlossen werden können, teilt das BMVI nicht. „Nach Auskunft der DB Station&Service AG zeichnet sich ab, dass sich viele Maßnahmenvorschläge der Länder auch ohne bereits vorliegende Planungen bis Ende 2018 realisieren lassen“, heißt es. Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatten vorgeschlagen, den Realisierungszeitraum des Programms über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern. NRW hatte ergänzend vorgeschlagen, den 50 %igen Bundesanteil pro Maßnahme in den Jahren 2016-2018 einzusetzen und den Länderanteil an der Finanzierung in den Folgejahren einzubringen.

Gastel kritisierte, die Förderbedingungen seien „leider so gestrickt, dass nicht die notwendigsten Maßnahmen angegangen werden, sondern diejenigen, die am schnellsten umgesetzt werden können“. Eine effektive Mittelverwendung und der größtmögliche Nutzen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung sei damit nicht gewährleistet.

Gastel wünscht Förderprogramm für mittelgroße Bahnhöfe

Im übrigen besteht laut Gastel der größte Handlungsbedarf in Sachen Barrierefreiheit häufig nicht bei den ganz kleinen, sondern bei den mittelgroßen Bahnhöfen. Der Um- und Ausbau dort müsse aus LuFV-Mitteln finanziert werden, was einen Zielkonflikt mit der Sanierung der eigentlichen Verkehrswege in sich berge. (roe)

Die Anmeldungen der Bundesländer im Überblick:

  • Baden-Württemberg 33
  • Bayern 24
  • Brandenburg 20
  • Bremen 3
  • Hessen 25
  • Mecklenburg-Vorpommern 5
  • Niedersachsen 20
  • Nordrhein-Westfalen 21
  • Rheinland-Pfalz 16
  • Sachsen 45
  • Sachsen-Anhalt 6
  • Schleswig-Holstein 4
  • Saarland 4
  • Thüringen 9

Hamburg hat als einziges Bundesland keine Station mit weniger als 1000 Ein-/Aussteigern pro Tag.

 

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